Zulassungskriterien
Zum Bachelorstudium in Musik instrumental/vokal zugelassen wird, wer über eine abgeschlossene Maturität, Fachmaturität, ein Diplom einer allgemeinbildenden Schule der Sek. II oder einen Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Qualifizierung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zum Vorspiel vor Ort wird eingeladen, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht eingereicht und die erste Runde des Zulassungsverfahrens bestanden hat. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Bachelor of Arts FHNW in Musik.
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird ein Zertifikat B1 oder höher (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet. Zu beachten ist, dass nur telc Zertifikate und Zertifikate des Goethe-Instituts akzeptiert werden. Akzeptiert werden nur Zertifikate mit dem Gütesiegel ALTE-Q-Mark (wie z.B. das B1-Zertifikat des Goethe-Instituts oder das telc-Zertifikat).
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus einer ersten Runde «per Video» und einer zweiten Runde «Vorspiel vor Ort». Die zweite Runde vor Ort besteht aus drei Prüfungsteilen.
Ablauf
Erste Runde: Videoaufnahme
Mit der Anmeldung muss eine Videoaufnahme eingereicht werden.
Videoanforderungen:
Repertoireanforderungen
Die einzelnen Werke/Sätze müssen jeweils zwingend ohne Schnitte aufgenommen und eingereicht werden. Wird eine zusammenhängende Datei mit dem gesamten Programm eingereicht, sind zwischen den Stücken Markierungen einzufügen, die das gezielte Anwählen einzelner Werke resp. Sätze für die Prüfungskommission erleichtern.
Mikrofon: Es wird empfohlen, ein geeignetes Stereo-Mikrofon zu verwenden und dieses angemessen zu platzieren. Im Notfall kann aber auf integrierte Mikrofone von Kameras, Computern oder Handys zurückgegriffen werden.
Die Videoaufnahme soll aus einer festen Kameraperspektive erfolgen. Hände und Gesicht der Musikerin/des Musikers müssen sichtbar sein. Öffentliche Aufnahmen können eingereicht werden, solange sie die oben genannten Bedingungen erfüllen (keine Schnitte) und nicht älter als 6 Monate alt sind.
Laden Sie das Video auf YouTube hoch und fügen Sie den Link Ihrer Anmeldung/Werkliste hinzu.
Die Werkliste fügen Sie Ihrer Anmeldung bei oder senden uns diese bis 15. Februar per Mail an cmVnaXN0cmF0aW9uLmhzbUBmaG53LmNo.
Studienbewerber:innen, die nach der ersten Runde in die engere Wahl für einen Studienplatz kommen, werden zum Vorspiel/Vorsingen vor Ort eingeladen.
Zweite Runde: Vorspiel/Vorsingen vor Ort und theoretischer Prüfungsteil
Das vorzutragende Repertoire (siehe Repertoireanforderungen) kann mit dem des eingereichten Videos identisch sein. Änderungen des beim Live-Vorspiel vorzutragenden Programmes sind nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Das erste Werk kann frei gewählt werden, anschliessend trifft die Prüfungskommission eine Auswahl aus dem vorbereiteten Repertoire und kann den Vortrag jederzeit unterbrechen. Nach dem Vorspiel erfolgt ein kurzes Gespräch über die Studienziele und -inhalte, die bisherige Ausbildung, Berufsziele, Lehrerwunsch u. a.
Theoretischer Prüfungsteil (Gehörtest und Klavierspiel)
Im Gehörtest wird das musikalische Gehör und der Fähigkeit zur nichtinstrumentalen Realisierung musikalischer Verläufe geprüft sowie die Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre. Das Klavierspiel wird zu Beginn des Gehörtests geprüft: Vorspiel eines vorbereiteten Werks, Blattspiel, Kadenzen in Dur und Moll mit bis zu zwei Vorzeichen.
Mehr Informationen: Gehörtest und Klavierspiel
Zeitpunkt
Das Vorspiel vor Ort findet Mitte April statt. Hier die genauen Termine nach Fach.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Lebenslauf, Passfoto, Motivationsschreiben, Maturzeugnis
Für Sängerinnen und Sänger ist ein phoniatrisches Gutachten notwendig.
Bewertung
Die Hauptfachprüfung wird von der Bewertungskommission, bestehend aus den Dozierenden des gewählten Hauptfachs und einem Mitglied der Hochschulleitung, bewertet. Bei Nichtbestehen der Prüfung im Hauptfach ist die Eignungsabklärung insgesamt nicht bestanden; es erfolgt keine Einladung zum Gehörtest. Nicht bestandene Eignungsabklärungen können in der Regel einmal wiederholt werden, jedoch frühestens zum nächsten ordentlichen Prüfungstermin.
Der Gehörtest und die Klavierkenntnisse werden durch ein Mitglied der Fachgruppe Komposition/Musiktheorie und ein Mitglied der Fachgruppe Pflichtfach Klavier (ersatzweise zwei Mitglieder der Fachgruppe Komposition/Musiktheorie oder ein Mitglied der Fachgruppe Komposition/Musiktheorie und ein Mitglied der Hochschulleitung) durchgeführt und bewertet. Bei Nichtbestehen des Gehörtests können Studienbewerber:innen, die bei der Hauptfachprüfung überzeugt haben, in ein erstes BA-Studienjahr mit besonderen Auflagen aufgenommen werden.
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse der ersten Runde werden Mitte März per E-Mail bekannt gegeben.
Die Ergebnisse der zweiten Runde werden Anfang Mai per E-Mail bekannt gegeben.