Die historische Grundlage des Studiengangs Improvisation bildet die Tatsache, dass bis weit ins 19. Jahrhundert hinein die Fähigkeit, Musik in der gerade aktuellen Tonsprache selbst zu formulieren, zum unverzichtbaren Rüstzeug jedes gut qualifizierten Musikers gehörte und die dafür nötige improvisatorische Herangehensweise an die Musik eine entscheidende Rolle in der Ausbildung spielte.
Neben zeitgenössischen Schilderungen und Methoden sind die überlieferten Kompositionen wesentliche und oft auch die einzigen Quellen für die schriftlose Praxis bestimmter Epochen. Stilkundiges Komponieren bildet deshalb ein wesentliches Element des Studiengangs.
Daneben stehen die Improvisation im Ensemble, Fragen der methodischen Vermittlung und aufführungspraktische Aspekte (Deutlichkeit, Klangästhetik, Kontakt zum Publikum, Bühnenpräsenz) im Zentrum der Ausbildung.
Die Improvisation in ihren verschiedenen Ausprägungen (für Tasteninstrumente in nahezu allen Formen des solistischen Repertoires, für Melodieinstrumente vor allem in Verzierung, Diminution, Variation und bei Kadenzen) ist eine zentrale Aufgabe in der Historischen Musikpraxis, in der nahezu alle Kompetenzen, die in der Alten Musik erworben werden können, zusammenfliessen. Im idealen Fall entsteht eine „composition in performance“. Die Schola Cantorum Basiliensis kann sich mit diesem Programm auf einzigartige Kompetenzen in Improvisationspraxis, Geschichte und historischer Satzlehre stützen, die in den vergangenen Jahrzehnten im Rahmen ihrer Studienprogramme erarbeitet wurden.
Trainiert werden die Fähigkeiten zum stilistisch differenzierten Improvisieren, wobei Kenntnisse der historischen Satzlehre, des Generalbasses, höchste spieltechnische Fähigkeiten und persönliche Kreativität vereint werden.
Studium
Die Stärkung der historisch informierten Improvisation in der Konzertpraxis ist eine wichtige und innovative Entwicklung in der historischen Musikpraxis und schlägt die Brücke zu den zeitgenössischen Formen improvisierter Musik. Absolventen und Absolventinnen dieses Studienganges werden in der Lage sein, auf historisch informierter Basis musikalisch-schöpferische Aufgaben im Konzertleben zu erfüllen. Ein beabsichtigter Nebeneffekt dieses Programms ist der neue, eigenschöpferische Blick auf die überlieferten Musikdenkmäler und damit verbunden eine frische und dynamische Sichtweise auf das überlieferte musikalische Erbe.
Das Programm richtet sich vor allem an Spieler und Spielerinnen von Tasteninstrumenten, die bereits über sehr gute Fähigkeiten auf dem Instrument und exzellente Voraussetzungen für die historisch informierte Improvisation verfügen. Es sind auch Studierende von Melodieinstrumenten willkommen, wenn sie eine besondere Eignung für die Improvisation nachweisen können.
Für Absolvent:innen dieses Studiengangs bilden Improvisationen und Kompositionen in Stilen des 16. bis 18. Jahrhunderts einen Schwerpunkt ihrer Konzertprogramme und sind eine unverzichtbare Komponente der Tätigkeit als Ensembleleiter:innen bzw. Continuospieler:innen. Daneben ist die methodisch durchdachte, an historischen Quellen geschulte Heranführung an die Improvisation und Komposition in verschiedenen Stilen früherer musikalischer Epochen ein wesentlicher Baustein ihrer Tätigkeit als Lehrende und Dozierende.
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Zum Masterstudium zugelassen wird, wer über einen Bachelor-Abschluss in Musik oder Musik und Bewegung verfügt oder eine äquivalente Vorbildung nachweist.
Konnte ein für das Bachelordiplom relevanter nichtbestandener Leistungsnachweis bis zu Studienbeginn nicht nachgeholt werden, gilt eine Übergangsfrist von einem Semester. Die Zulassung ist entsprechend provisorisch.
Die Zulassung zum Studium setzt voraus, dass so viele abrechenbare ECTS-Kreditpunkte zur Verfügung stehen, dass alle für das Diplom nötigen Leistungen erbracht werden können. lm Minimum sind das im Master-Studium 30 ECTS-Kreditpunkte. Abgerechnete ECTS-Kreditpunkte aus einem nicht abgeschlossenen Erststudium sind im Zulassungsverfahren zu deklarieren.
Die Kandidierenden müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Eignungsabklärung bestehen.
Das Zulassungsverfahren besteht aus folgenden Schritten:
Überprüfung der Erfüllung der formalen Zulassungskriterien
Zulassung zur Eignungsabklärung
Eignungsabklärung
Entscheid über die Zulassung zum Studium
Die Zulassung gilt jeweils für das Studienjahr, für welches die Eignungsabklärung vorgesehen ist. Die Eignungsabklärung kann pro Studiengang / Studienrichtung einmal wiederholt werden, frühestens zum nächsten ordentlichen Termin.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze ist beschränkt und wird für das erste Studienjahr festgelegt. In der Folge vergeben die Institute der Hochschule für Musik Basel FHNW, gestützt auf die Rahmenordnung für die Studienplatzbeschränkung in die Studiengänge der Diplomausbildung (Bachelor/Master) der Fachhochschule Nordwestschweiz, ihre Studienplätze für das Master-Studium in einem rangorientierten Verfahren.
Die Eignungsabklärungfindet vor Ort statt. Wer aus visumstechnischen, finanziellen oder ökologischen (Langstrecken-Reise) Gründen keine Prüfung vor Ort absolvieren kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Online-Aufnahmeprüfung (per Video und Online-Interview) zu stellen. Dieser ist zeitgleich mit der Anmeldung (bis 31. Januar) und gut begründet an c2NiLmhzbUBmaG53LmNo zu richten und muss anschliessend durch die Leitung genehmigt werden.
Vorspiel inkl. Gespräch (20 min.): Die Aufgabenstellungen der Prüfung können aus folgenden Gebieten kommen:
Aufgabe mit 3 Tagen Vorbereitungszeit Improvisation einer Fuge oder eines Ricercares über ein gegebenes Thema. Das Thema wird der Kandidatin/dem Kandidaten 3 Tage vor der Prüfung auf elektronischem Weg übermittelt. Als ergänzende Prima-Vista-Aufgabe soll ein modulierendes Präludium oder eine modulierende Toccata vor der Fuge bzw. dem Ricercare gespielt werden. Die Ausgangstonart bzw. der Ausgangsmodus wird unmittelbar vor dem Vorspiel bekanntgegeben.
Aufgabe mit zwanzig Minuten Vorbereitungszeit Ausführung eines Partimentobasses
Mögliche Prima-vista-Aufgaben (keine Vorbereitungszeit) Variationen über einen Ostinatobass, Improvisation eines oder mehrerer Suitensätze nach eigener Wahl über einen vorgegebenen Bass, Improvisation eines Choralvorspiels über einen gegebenen Choral, Improvisation einer Fughette oder einer Invention über ein gegebenes Thema, musikalische Darstellung eines gegebenen Affekts
Komposition
Das Vorspiel eines selbst komponierten Solostücks für das eigene Instrument, nicht länger als 4’, ist vorzubereiten. Die Partitur soll in vierfacher Ausfertigung mitgebracht werden.
Nach dem Vorspiel erfolgt ein kurzes Gespräch über die Studienziele und -inhalte, die bisherige Ausbildung, Berufsziele, Dozierenden-Wunsch u. a.
Der „Allgemeine Teil“ der Prüfung (Theorie) und das Tasteninstrumentenspiel finden in der Regel vor oder nach der Hauptfachprüfung am selben Tag statt und (Dauer: 20 Min.).
Nachsingen und Benennen von vorgespielten Intervallen (enge und weite Lage)
Singen von Intervallen auf- und abwärts von gegebenem Ton aus
Nachsingen und Benennen von Vierklängen (7, 5/6, 3/4/6, 2/4/6)
Nachsingen und Notieren eines kurzen zweistimmigen Satzes (Sopran und Bass)
Benennen der Akkorde des Satzes (nach Harmonielehre oder Generalbass)
Improvisieren einer Fortsetzung zur notierten Melodie
Blattsingen eines mittelschweren Vokalstücks des 17. oder 18. Jh. (in Violin- oder Bass-Schlüssel)
Vortrag eines vorbereiteten Stücks auf dem Cembalo (entfällt bei Hauptfach Tasten- oder Zupfinstrument)
Fragen zu Tonalität und Modus
Weitere Informationen in Deutsch und Englisch finden Sie hier.
Zeitpunkt Die Prüfungen vor Ort finden jeweils zwischen Mitte März und Mitte April statt. Die genauen Termine nach Fach finden Sie ab Anfang Januar hier.
Anmeldung Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-31.1. geöffnet. Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden: