Outgoing Students
Das International Office berät und unterstützt Student:innen, die sich für einen Aufenthalt an einer Partnerhochschule in der Schweiz oder im Ausland interessieren.
Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen an der HGK Basel können bis zu zwei Semester ihres Studiums an einer Partnerhochschule verbringen.
15. März für das nachfolgende Herbstsemester.
15. September für das nachfolgende Frühjahrssemester.
Interessierte Student:innen müssen an der Hochschule für Gestaltung und Kunst eingeschrieben sein, gute Prüfungsresultate erzielt haben und die erforderlichen Sprachkenntnisse beweisen können. Dazu müssen sie die Unterstützung der Leitung ihres Studiengangs für ein Austauschsemester mittels einem Empfehlungsformular (siehe unten) nachweisen können.
Interessierte Student:innen sollten idealerweise 1 Jahr vor dem Austausch mit der Planung beginnen. Angebot, Nominations-/Bewerbungsfristen, Unterrichtssprache und Zulassungskriterien der Partnerhochschulen sollten berücksichtigt werden. Inhaltliche Fragen (welcher Zeitpunkt optimal ist, welche Hochschule geeignet ist, welche Module besucht werden müssen, um die nötige Anzahl ECTS zu erreichen, etc.) müssen mit der Studiengangsleitung besprochen werden. Für administrative Fragen (Fristen, Dokumente etc.) wenden sich die Studierenden ans International Office (aW50ZXJuYXRpb25hbC5oZ2tAZmhudy5jaA==).
- Empfehlungsformular
Die Studierenden füllen mit der Leitung ihres Studiengangs oder Instituts das Empfehlungsformular (Bitte im Inside downloaden (AAI-Login erforderlich)) aus. Es können maximal 3 Wunschhochschulen angegeben werden.
Das Empfehlungsformular muss jeweils bis spätestens 15. März für einen Austausch im Herbstsemester bzw. 15. September für einen Austausch im Frühjahrssemester beim International Office eingereicht werden (aW50ZXJuYXRpb25hbC5oZ2tAZmhudy5jaA==).
ACHTUNG: Es gibt unterschiedliche Zulassungsfristen bei den verschiedenen Hochschulen, wovon einige schon im März bzw. September zu Ende gehen. Die Studierenden müssen diese mitberücksichtigen, so dass das Formular rechtzeitig beim International Office ist.
- Nominierung
Das International Office nominiert die Studierenden nach Eingang des Formulars bei den gewünschten Partnerhochschulen. Die Studierenden werden danach meistens von der Partnerhochschule kontaktiert und bewerben sich dort direkt.
- Dokumente ausfüllen und einreichen
Bei einer Zusage informiert die/der Student:in das International Office. Das International Office löst daraufhin die erforderlichen Dokumente aus.
Die/der Student:in reicht folgende ausgefüllte Formulare vor Beginn des Austauschsemesters beim International Office ein:
- Learning Agreement(unterschrieben von Student:in, Studiengang an der HGK und Studiengang, Fachbereich oder Institut an der Gasthochschule)
- Verpflichtungserklärung (Stipendienvertrag), falls zutreffend (siehe «Finanzielle Unterstützung»).
Das International Office prüft die Dokumente und löst gegebenenfalls nach Antritt des Aufenthalts die Zahlung des Stipendiums aus. Ohne das Vorliegen dieser beiden Dokumente ist eine Auszahlung des Stipendiums nicht möglich.
- Organisation der Reise / des Aufenthalts
Die/der Student:in ist selbst verantwortlich für die Organisation der Reise, Visum, Versicherung, Unterkunft, Impfungen etc. Das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA stellt hilfreiche Informationen zur Verfügung.
Wenn Sie an einer unserer Partnerhochschulen im Ausland ein Austauschsemester absolvieren, zahlen Sie dort keine zusätzlichen Semestergebühren, sondern bleiben regulär bei uns immatrikuliert und bezahlen die regulären Semestergebühren an der HGK. Gelegentlich können jedoch kleine Beträge für die Anmeldegebühr an der Partnerhochschule anfallen.
Aufenthalten an Partnerhochschulen können im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) von Movetia abgewickelt und ggf. finanziell gefördert werden. Dies ist nicht möglich, wenn keine aktive Partnerschaft mit der gewünschten Hochschule besteht.
Das SEMP-Stipendium für Austausche zu Studienzwecken beträgt ca. 300-500 CHF pro Monat.
Informationen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden sie hier.
Die Entscheidung über die Übernahme von Studienleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht werden, obliegt grundsätzlich den Studiengängen bzw. Instituten. Sie wird mittels Learning Agreement vor Antritt des Austausch- oder Gaststudiums zwischen Student:in, Studiengang an der HGK und Studiengang, Fachbereich oder Institut an der Partnerhochschule vereinbart.
Nach dem Aufenthalt erhalten die Studierenden von der Gasthochschule ein Transcript of Record (ToR), in dem alle besuchten Module aufgeführt sind. Das ToR muss an das International Office weitergeleitet werden, um die Übernahme von Leistungen zu ermöglichen.
Student:innen der HGK Basel, die ein Austauschsemester an einer Hochschule, mit der die HGK keine aktive Partnerschaft hat, absolvieren möchten, können sich ggf. als Freemover direkt bei der gewünschten Gasthochschule bewerben.
Freemover sind grundsätzlich Gaststudierende und nicht Austauschstudierende, denn ihr Auslandsstudium erfolgt nicht im Rahmen eines interinstitutionellen Abkommens zwischen zwei Hochschulen. Dies bedeutet in erster Linie, dass sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes an der HGK Basel beurlaubt sind und geringere Semestergebühren hier bezahlen. Dafür müssen sie an der Gasthochschule Semestergebühren bezahlen.
Das International Office kann bei Freemovern unterstützend wirken, diese sind aber grundsätzlich für alle Vorgänge, die das Auslandsstudium betreffen, selbst verantwortlich, inklusiv für das Abklären der Übernahme von Studienleistungen (ECTS) mit der Studiengangsleitung.
Kontakt
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International Office HGK Basel
- Telefonnummer
- +41 61 228 42 12 (Zentrale)
- aW50ZXJuYXRpb25hbC5oZ2tAZmhudy5jaA==
- Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel
Freilager-Platz 1, Postfach
4002 Basel
Dreispitz Basel / Münchenstein
- Telefon
- +41 61 228 44 00
- aW5mby5oZ2tAZmhudy5jaA==