Zulassungskriterien
Zum Masterstudium in Spezialisierter Musikalischer Performance Kammermusik zugelassen wird, wer über ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Musik/Musik und Bewegung oder eine äquivalente Vorbildung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt).
Es werden nur feste Ensembles zugelassen, die aus mindestens 3 Personen bestehen.
Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Master of Arts FHNW in Spezialisierter Musikalischer Performance
Eingangskompetenzen
Das Ensemble verfügt über:
- ein Grundrepertoire, eine gemeinsame künstlerische Biographie sowie über klare Vorstellungen in Bezug auf das zu erarbeitende Profil, über einen bereits erkennbaren individuellen Ensembleklang, über Bühnenpräsenz und technisches Handwerk auf Masterstufe sowie über einen selbstverständlichen Umgang mit Führungs- und Begleitaufgaben.
- ein Höchstmass an handwerklich-technischer Beherrschung des Instruments
- eine grosse musikalische Ausdrucksfähigkeit und musikalisch überzeugende Aussagekraft
- die Fähigkeit, eigene Interpretationswege nachvollziehbar darzustellen
- Einschlägige Podiumserfahrung und –sicherheit
Die verschiedenen Stilbereiche des Repertoires sind dergestalt erarbeitet, dass im spezialisierten Masterstudium eine hochgradige und spezialisierte Berufsqualifizierung stattfinden kann.
Sprachanforderungen
Ausreichend gute Deutschkenntnisse werden empfohlen.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung findet per Videoaufnahme und bei Bedarf einem Vorspiel vor Ort statt.
Ablauf
Erste Runde: Videoaufnahme
Mit der Anmeldung muss eine Videoaufnahme eingereicht werden.
Videoanforderungen
Die Programmdauer auf dem Video soll mind. 20 bis max. 30 Min. betragen und eine repräsentative Auswahl von Werken (auch einzelne Sätze) aus drei verschiedenen Epochen beinhalten. Die einzelnen Werke/Sätze müssen jeweils zwingend ohne Schnitte aufgenommen und eingereicht werden. Wird ein zusammenhängendes File mit dem gesamten Programm eingereicht, sind zwischen den Stücken Markierungen einzufügen, die das gezielte Anwählen einzelner Werke resp. Sätze für die Prüfungskommission erleichtern.
Mikrofon: Es wird empfohlen, ein geeignetes Stereo-Mikrofon zu verwenden und dieses angemessen zu platzieren. Im Notfall kann aber auf integrierte Mikrofone von Kameras, Computern oder Handys zurückgegriffen werden.
Die Videoaufnahme soll aus einer festen Kameraperspektive erfolgen. Hände und Gesicht der Musiker:innen müssen sichtbar sein. Öffentliche Aufnahmen können eingereicht werden, solange sie die oben genannten Bedingungen erfüllen (keine Schnitte) und nicht älter als 6 Monate sind.
Laden Sie das Video auf YouTube hoch und fügen Sie den Link Ihrer Anmeldung hinzu. Die Werkliste fügen Sie Ihrer Anmeldung bei oder senden uns diese bis 15. Februar per Mail an cmVnaXN0cmF0aW9uLmhzbUBmaG53LmNo.
Bei Bedarf werden die Studienbewerber:innen zu einer zweiten Runde vor Ort eingeladen.
Zeitpunkt
Die Eignungsabklärung vor Ort findet Ende April statt. Hier die genauen Termine.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturzeugnis, Bachelordiplom, bei Zweitmasterstudierenden erstes Masterdiplom
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse der ersten Runde werden Ende März per E-Mail bekannt gegeben.
Die Ergebnisse der allfälligen zweiten Runde werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.