Zulassungskriterien
Zum Bachelorstudium in Musik Audiodesign zugelassen wird, wer über eine abgeschlossene Maturität, Fachmaturität, ein Diplom einer allgemeinbildenden Schule der Sek. II oder ein Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Qualifizierung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zur Eignungsabklärung eingeladen wird, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht eingereicht hat. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Bachelor of Arts FHNW in Musik
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird ein Zertifikat B1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus mehreren Prüfungsteilen.
Ablauf
Hauptfachprüfung
1. Vorspiel vorbereitetes Stück
Video aufnehmen, auf YouTube hochladen und den Link der Anmeldung hinzufügen.
2. Vorspiel eines Klavierstücks im Anforderungsgrad von Robert Schumanns Album für die Jugend, Nr. 4: „Choral“ oder von Béla Bartóks Mikrokosmos (Zweiter Band)
Video aufnehmen, auf YouTube hochladen und den Link der Anmeldung hinzufügen.
3. Praktische Prüfung (bearbeiten einer gestellten Aufgabe)
Die Studienbewerber:innen bekommen am Tag vor der Eignungsabklärung die Aufgaben per Mail/WeTransfer geschickt, bearbeiten diese bei sich im Studio/Arbeitsplatz und senden die Ergebnisse nach Ablauf der Bearbeitungszeit (vier Stunden) wieder zurück (z.B. per Google drive, Dropbox, one drive, etc.).
4. Am darauffolgenden Tag/Tag der Eignungsabklärung
Prüfungsgespräch zwischen Studienbewerber:innen und Jury vor Ort
5. Gehörtest und Klavierpflichtfachvorspiel
Der obligatorische Gehörtest inkl. des Klavierpflichtfachvorspiels findet im Anschluss an das Prüfungsgespräch nach bestandener Prüfung statt. Zum Klavierpflichtfachvorspiel müssen alle Nichtpianisten/-innen Mindestkenntnisse nachweisen. Das Klavierspiel wird zu Beginn des Gehörtestes geprüft (maximale Dauer: 5 Minuten inkl. Kadenzen und Blattspiel). Der Gehörtest und das Klavierpflichtfachvorspiel dauern maximal 25 Minuten und werden nach der erreichten Maximaldauer abgebrochen. Aus Zeitgründen nicht geprüfte Prüfungsteile werden als nicht bestanden gewertet, wenn dies dem Umstand geschuldet ist, dass der/die Studienbewerber:in die Aufgabenstellungen nicht im vorgesehenen Tempo lösen konnte.
Gehörtestanforderungen
Prüfung des musikalischen Gehörs und der Fähigkeit zur nichtinstrumentalen Realisierung musikalischer Verläufe sowie der Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre: Hören, Singen und Bestimmen von Intervallen, Tonfolgen, Akkorden und Rhythmen; Vom Blatt-Singen einer chromatischen Melodie und einer freien Tonfolge; Realisieren eines Rhythmus vom Blatt; Improvisieren im Singen von Melodien; einfaches Melodiediktat.
Erläuterungen zum Gehörtest
Beispiel Gehörtest
Klavierpflichtfachanforderungen
Ein Werk nach Wahl Blattspiel Kadenzen in Dur und Moll mit bis zu zwei Vorzeichen.
Pflichtfach Klavier
Videoanforderungen
Die einzelnen Werke/Sätze müssen jeweils zwingend ohne Schnitte aufgenommen und eingereicht werden. Wird ein zusammenhängendes File mit dem gesamten Programm eingereicht, sind zwischen den Stücken Markierungen einzufügen, die das gezielte Anwählen einzelner Werke resp. Sätze für die Prüfungskommission erleichtern.
Mikrofon: Es wird empfohlen, ein geeignetes Stereo-Mikrofon zu verwenden und dieses angemessen zu platzieren. Im Notfall kann aber auf integrierte Mikrofone von Kameras, Computern oder Handys zurückgegriffen werden.
Die Videoaufnahme soll aus einer festen Kameraperspektive erfolgen. Hände und Gesicht der Musikerin/des Musikers müssen sichtbar sein. Öffentliche Aufnahmen können eingereicht werden, solange sie die oben genannten Bedingungen erfüllen (keine Schnitte) und nicht älter als 6 Monate alt sind.
Laden Sie das Video auf YouTube hoch und fügen Sie den Link Ihrer Anmeldung hinzu. Die Werkliste fügen Sie ebenfalls Ihrer Anmeldung hinzu.
Zeitpunkt
Das Prüfungsgespräch vor Ort findet Ende April statt. Hier die genauen Termine.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturzeugnis
- Fragebogen zur Ermittlung der bisher gemachten Erfahrungen und Kenntnisse in der Elektronischen Musik
- Bereits vorliegende Arbeiten in Form von Texten und/oder Ton- und Videodokumenten per Webspace (Google drive, Dropbox, one drive etc.)
- Ein Audiogramm (Ohrenarzt oder Hörgerätgeschäft), welches nicht älter als sechs Monate ist.
Ausserdem bereitet der/die Studienbewerber:in ein Vortrag eines live-elektronischen Werks vor (eigene Komposition, Werk aus der Literatur der Live-Elektronik oder eine Improvisation; Dauer 5 bis 8 Minuten).
Aufgrund des ausgefüllten Fragebogens, der eingereichten Arbeiten und des Audiogrammes kann der Hauptfachdozent dem/der Studienbewerber/in bei Nichteignung von der Teilnahme an der Eignungsabklärung abraten.
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.