Zulassungskriterien
Zum Masterstudium in Musikpädagogik Musiktheorie zugelassen wird, wer über ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Musik oder eine äquivalente Vorbildung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zur Eignungsabklärung per Mail und Videokonferenz wird eingeladen, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht eingereicht hat. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Master of Arts FHNW in Musikpädagogik
Zulassungskriterien für interne Studienbewerber:innen
Für interne Bachelor-Studierende findet die künstlerische Eignungsabklärung im Rahmen der Bachelorqualifikation statt.
Für interne Bachelor- und Master-Studierende gelten die folgenden Anforderungen:
- abgeschlossene Mastervorbereitung
- einstimmige Empfehlung der Jury für den gewählten MA-Studiengang
- Einverständnis der Hauptfachdozentin/des Hauptfachdozenten
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird ein Zertifikat B1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus mehreren Prüfungsteilen.
Ablauf
Schriftliche Prüfung mit gegebener Aufgabenstellung via Mail (Dauer: drei Stunden):
- Vierstimmiger Satz: Choralausschnitt
- Aus einer gegebenen Tonfolge sind zwei unterschiedliche Themen (ein- oder mehrstimmig, freie Wahl von Gattung und Stilistik) zu entwickeln.
- Analyse eines zwischen 1700 und 1900 entstandenen Werkes
Mündliche Prüfung per Videokonferenz (Dauer ca. 45’)
- Analyse eines vorgelegten kurzen Satzes aus dem 20./21. Jh. (Vorbereitungszeit eine Stunde)
- Referat (10’) über ein freies oder eine Woche im Voraus gestelltes Thema
- Gespräch mit der Jury
Gehörbildung
Nur für Studienbewerber:innen, die keinen Bachelor mit Hauptfach Musiktheorie an einer Hochschule für Musik erworben haben und die aus einer früheren Ausbildung keinen Abschluss einer Hauptfach Gehörbildung nachweisen können: Schriftliche und mündliche Prüfung im Schwierigkeitsgrad der Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr Bachelor Profil Klassik
Beispiele:
Pädagogische Eignungsabklärung
Die pädagogische Eignungsprüfung kann erst nach bestandener künstlerischer Eignungsabklärung (resp. bei internen Studienbewerber:innen nach einer vorgängigen Studienplatzabklärung durch die Studiengangsleitung) absolviert werden. Findet die päd. Eignungsabklärung aus organisatorischen Gründen erst nach Studienbeginn statt, so werden ggf. Auflagen gemacht.
Die Eignungsabklärung besteht aus einer Lehrprobe von 20 Minuten (die Zuteilung der Schüler:innen erfolgt durch die Fachdidaktikdozierenden) auf Deutsch und einem anschliessenden Reflexionsgespräch.
Zeitpunkt
Die Eignungsabklärung Musiktheorie per Mail und Videokonferenz findet Ende April statt. Hier die genauen Termine.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturzeugnis, Bachelordiplom, bei Zweitmasterstudierenden erstes Masterdiplom,
- Eine schriftliche Analyse (Form und Umfang freigestellt), Stilübungen, fakultativ von Konzepten, Computermusik-Programmen, Projekten, Essays, Dokumentationen, musiktheoretischen oder -wissenschaftlichen Forschungsarbeiten u. ä.
- Ein Klavier-Vorspiel von zwei selbst gewählten kurzen Musikstücken der oberen Mittelstufe per Video
Laden Sie das Video auf YouTube hoch und fügen Sie den Link Ihrer Anmeldung bei.
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.
Beispiel Eignungsabklärung Musiktheorie
Hörbeispiel