Guideline zum Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren der Hochschule für Musik/FHNW für den Master of Arts in Musikpädagogik Jazz, Hauptfach Instrument oder Gesang, findet in mehreren Phasen statt:
Video-Dossier
Es ist ein Video vorzubereiten, in welchem mit einem Ensemble- und/oder solistisch drei Stücken des aktuellen musikalischen Schaffens präsentiert werden. Optional sind im Repertoire Eigenkompositionen erwünscht. Die Auswahl des aufgenommenen Materials sollte sowohl Interpretations- als auch Improvisationsfähigkeiten und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Genres des Jazz aufzeigen.
Kriterien bei der Erstellung der Videoaufnahme
- Alle Auszüge und Bewegungen sollen vollständig im Originalzustand und ungeschnitten aufgezeichnet werden.
- Wir empfehlen, ein Stereomikrofon zu verwenden und es optimal zu platzieren. Falls kein Stereomikrofon verfügbar ist, kann auch das Mikrofon einer Kamera, eines Computers oder eines Smartphones verwendet werden.
- Das Video sollte aus einer statischen Perspektive aufgenommen werden, Hände und Gesicht sollten deutlich sichtbar sein.
- Öffentliche Aufzeichnungen können verwendet werden, sofern diese den oben genannten Kriterien entsprechen und nicht bearbeitet wurden.
- Die Aufnahmen sollen aktuell und keinesfalls älter als ein Jahr sein.
- Die einzelnen Stücke können separat aufgenommen werden.
Upload und Übermittlung
- Für den Upload ist die Plattform Vimeo (https://vimeo.com) oder YouTube (https://youtube.com) zu wählen.
- Der Zugang zu den Videoaufnahmen muss bis Ende Juni des Bewerbungsjahres gewährleistet bleiben.
- Die Links zu den Videos (instrumentale / vokale Performances) werden gleichzeitig mit der Anmeldung bis spätestens 15. Februar eingereicht.
Vorselektion
Anhand des eingereichten Video-Dossiers entscheidet eine Jury über die Zulassung zum weiteren Verfahren. Der Termin für die Audition wird mit dem positiven Entscheid bekannt gegeben.
Audition
Ensemble- und/oder Solovortrag (Dauer: 30 Minuten)
Im Vorspiel sind ausreichende künstlerische und instrumentale/vokale Fähigkeiten nachzuweisen. Die Auswahl der vorbereiteten Stücke soll eine stilistische Vielfalt aufweisen, welche erkennbar werden lässt, dass ihr die Auseinandersetzung mit mehreren unterschiedlichen Genres des Jazz zu Grunde liegt. Die Auswahl kann sowohl Standards wie auch stilistisch angelehnte Eigenkompositionen oder Bearbeitungen umfassen. Die Jury wählt die vorzuspielenden Stücke aus der von der Kandidatin/vom Kandidaten vorbereiteten Liste aus.
Im Repertoire können dieselben Stücke wie auf dem für die Preselection eingereichten Video enthalten sein. Ferner ist erwünscht, dass der Prüfungskommission zum Zeitpunkt der Prüfung eine möglichst umfangreiche Liste der bisher studierten, vorzugsweise auswendig beherrschten (Jazz-) Stücke vorgelegt wird.
Die Prüfungskommission behält sich vor, einen unvorbereiteten individuellen Prüfungsteil einzubauen, der z. B. mit Blattspiel/-singen oder einer freien Improvisation weiteren Aufschluss über die vorhandene Spielpraxis gibt.
Ensemblevorträge können mit einer eigenen (Regelfall beim Online-Vorspiel) oder mit einer von der Hochschule gestellten Rhythmusgruppe absolviert werden. Für die von uns gestellte Rhythmusgruppe (Piano oder Gitarre, Bass, Schlagzeug) ist das Repertoire so auszuwählen, dass es ohne vorgängige Probe ab dem mitzubringenden Notenmaterial begleitet werden kann.
Pädagogische Eignungsabklärung
Zur pädagogischen Eignungsabklärung wird erst nach erfolgter und erfolgreicher künstlerischen Eignungsabklärung eingeladen. Die pädagogische Eignungsabklärung wird aufgrund eines Vorgesprächs definiert und richtet sich nach den individuellen Vorkenntnissen. Sie kann neben pädagogischen Fragestellungen und Fragen zur Motivation für ein musikpädagogisches Studium eine Lehrprobe (Vorunterricht mit einer Fremdschülerin oder einem Fremdschüler) umfassen.
Nachweis von Kompetenzen Klavier für Nichtpianistinnen/-pianisten
Das Klaviervorspiel findet im Rahmen der pädagogischen Eignungsabklärung statt, zu der erst nach erfolgter und erfolgreicher künstlerischer Eignungsabklärung eingeladen wird.
- Repertoire: Fünf vorbereitete Stücke in verschiedenen Stilrichtungen unter Verwendung fortgeschrittener Harmonisierungstechniken nach dem Schema Thema (mit Akkordbegleitung) – Begleitung (mit Varianten) – Improvisation (optional). Für das Vorspiel wird von der Jury eine Auswahl getroffen.
- Blattlesen eines Standards mittleren Schwierigkeitsgrads (Begleitung, ev. Melodie).
Prüfungsmodus
Die zweite Runde (Live-Vorspiel=Audition) sowie die pädagogische Eignungsabklärung findet in der Regel in Präsenz (vor Ort) statt. Auf Antrag kann die Audition online absolviert werden. Die Zuteilung ins Online-Verfahren erfolgt nach Genehmigung des Antrags, der mit Einreichen des Dossiers verbindlich gestellt werden muss. Ohne entsprechenden Antrag erfolgt die Zuteilung zum Präsenzverfahren. Die pädagogische Eignungsabklärung findet in jedem Fall in Präsenz vor Ort statt.
Voraussetzungen für die Audition im Online-Verfahren
- Die Online-Audition soll nach Möglichkeit mit einem selbständig organisierten Ensemble (mindestens im Duo) absolviert werden. Der Einsatz eines geeigneten Playalongs oder auch Solo-Vorträge sind erlaubt.
- Es ist auf bestmögliche Voraussetzungen für eine gute Übertragungsqualität des Streams, für den wir die Plattform ZOOM verwenden, zu achten. Wir empfehlen, sich im vorab auf http://zoom.us zu registrieren und sich mit der Plattform vertraut zu machen.
- Wir empfehlen die Verwendung eines externen Mikrophons und gegebenenfalls eines Audio-Interfaces. Für das Onlineprüfungsverfahren wird von uns rechtzeitig ein Zoom-Link per E-Mail zugestellt.
Zweitmasterbewerbungen
Zweitmasterstudienbewerber*innen absolvieren eine identische Eignungsabklärung.