Student:innen, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Wenn Sie keine Krankenversicherung abschliessen, werden Ihnen die Schweizer Behörden eine Krankenversicherung zuweisen, die sehr teuer werden kann. Stellen Sie also sicher, dass Sie die 3-Monats-Frist nicht verpassen! Mehr über die Anforderungen an die Schweizer Krankenversicherung finden Sie hier.
Die Basiskrankenversicherung deckt die medizinische Behandlung bei Krankheit und Unfall ab.
EU / EFTA Student:innen
Wenn Sie im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) sind, können Sie sich von der von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, sofern Ihre Versicherung einen gleichwertigen Schutz bietet. Stellen Sie sicher, dass Sie dies innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in der Schweiz tun. Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, müssen Sie eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen.
Nicht - EU / EFTA Student:innen
Sie können sich auch von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie über eine private Versicherung verfügen, die der schweizerischen Krankenversicherung gleichwertig ist. Wenn Ihre private Versicherung die Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Sie sich bei einem zugelassenen Schweizer Krankenversicherer versichern lassen.
Viele internationale Student:innen entscheiden sich für swisscare, aber Sie können Ihre Versicherung frei wählen.