Organisation
Die FHNW ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und dem Recht auf Selbstverwaltung im Rahmen des Staatsvertrages vom 27. Oktober/9. November 2004 und des jeweiligen vierjährigen Leistungsauftrages.
Strategisches Führungsorgan der FHNW ist der Fachhochschulrat, der von den Regierungen der Trägerkantone gewählt wird. Operativ wird die FHNW vom Direktionspräsidium und der Direktion geführt.
Die Oberaufsicht über die FHNW wird von den Parlamenten der vier Trägerkantone ausgeübt. Sie setzen eine Interparlamentarische Kommission (IPK) ein. Die gemeinsame Aufsicht über die FHNW haben die vier Kantonsregierungen inne, deren Geschäfte vom Regierungsausschuss bzw. den vier Bildungsdirektorinnen und -direktoren vorbereitet werden. Die Finanzaufsicht wird von den Finanzkontrollen der Vertragskantone wahrgenommen.
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Fachhochschulrat
Der Fachhochschulrat trägt die strategische Führungsverantwortung und übt die Aufsicht über die FHNW aus. Er regelt die Organisation der FHNW und überwacht die Qualität der Leistungen der FHNW. Ausserdem ist er verantwortlich für die Umsetzung des Leistungsauftrags und wacht über die Einhaltung des Budgets.
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Direktionspräsidium
Das Direktionspräsidium hat die operative Führung der FHNW inne.
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Direktion
Die Direktion setzt sich aus dem Direktionspräsidium und den Direktorinnen und Direktoren der Hochschulen zusammen. Sie beraten und entscheiden Geschäfte, die von Bedeutung für die gesamte FHNW sind. Die einzelnen Direktionsmitglieder leiten ihre Hochschule.
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Mitwirkungsorganisation der Mitarbeitenden MOM
Die MOM ist das Mitwirkungsorgan der Mitarbeitenden der FHNW.
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Verhandlungskommission Mitarbeitende
Die «Verhandlungskommission Mitarbeitende» des Gesamtarbeitsvertrages GAV FHNW ist ein Zusammenschluss der vertragsschliessenden Personalverbände und der Mitwirkungsorganisation Mitarbeitende MOM.
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students.fhnw
students.fhnw ist ein Organ der Fachhochschule Nordwestschweiz und die Dachorganisation der Fachschaften an den einzelnen Hochschulen und Standorten.
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Beschwerdekommission
Die von den vier Kantonsregierungen eingesetzte Beschwerdekommission beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen der FHNW.