Zulassungskriterien
Zum Bachelorstudium in Musik Schulmusik II zugelassen wird, wer über eine abgeschlossene Maturität, Fachmaturität, ein Diplom einer allgemeinbildenden Schule der Sek. II oder ein Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Qualifizierung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zur Eignungsabklärung vor Ort eingeladen wird, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht einreicht. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Bachelor of Arts FHNW in Musik
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird ein Zertifikat C1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus mehreren Prüfungsteilen.
Ablauf
A. Schulmusikalischer Teil
Klavier
- Vortrag eines Klavierstücks
- Vortrag eines Klavierstücks nach zweiwöchiger Vorbereitungszeit (das Stück wird den Studienbewerbern:innen zugeschickt).
- Begleiten und Singen eines Songs
- Begleiten und Singen eines Songs vom Blatt (Leadsheet mit Melodie und Akkordsymbolen)
- Prima-Vista-Spiel eines Klavierstücks
Stimme
Singen von zwei selbst gewählten vorbereiteten Liedern (oder Songs), eines davon soll unbegleitet und auswendig vorgetragen werden, das zweite kann mit einem Instrument begleitet werden. Falls eine Begleitperson benötigt wird, ist dies auf der Anmeldung zu vermerken.
Sprechen eines selbst gewählten vorbereiteten Textes.
Gespräch
Beantworten von Fragen bezüglich des persönlich verfassten Schreibens zur Wahl des Studienganges
B. Kernbereich
SM II A
Es gelten die Prüfungsbedingungen (Hauptfach) für den Studiengang BA, Studienrichtung instrumental/vokal, Jazz instrumental/vokal oder Musiktheorie.
SM II B Hauptfach Chorleitung
Voraussetzungen
- Hohes Niveau im Bereich Gehörbildung
- Kenntnisse im Umgang mit einfachen Chorpartituren verschiedener Stilepochen (Madrigale, Liedsätze)
- Elementare Kenntnisse der Dirigiertechnik
- Fortgeschrittenes Klavierspiel und Vertrautheit mit den Anfängen des Partiturspiels (leichte Chorpartituren, mindestens dreistimmig; vierstimmige Chorpartituren auf zwei Systemen)
- Erfahrungen im Chorsingen und/oder Sologesang
- Pädagogische Fähigkeiten, Führungsqualitäten
Fachspezifische Prüfung
- Klavier: Bachchoral vom Blatt (auf zwei Systemen mit neuen Schlüsseln)
- Klavier: Spielen eines anspruchsvolleren Solostücks Singen eines Kunstlieds
- Zwei selbständig, aber im Hinblick auf den dritten Teil der Prüfung mit einem Vokalensemble ausgewählte vorbereitete Chorpartituren verschiedener Epochen (z. B. Madrigal, leichte Motette der Barockzeit oder ein Chorlied der Romantik) dirigieren, am Klavier realisieren, stimmenweise oder von Stimme zu Stimme singen können
- Fakultativ und falls genügend Zeit: Vorspiel auf einem zusätzlichen Instrument
- Gespräch
- Chorprobe
Wer die fachspezifische Prüfung bestanden hat, muss als letzten Teil der Eignungsabklärung eine Probe von ca. 20 Minuten Dauer mit einem Vokalensemble (von der HSM gestellt) und mit einer oder beiden in der fachspezifischen Prüfung vorgestellten Partituren gestalten.
SM II C
Keine Eignungsabklärung im Kernbereich
C. Gehörtest
Der obligatorische Gehörtest findet im Anschluss an die bestandene Schulmusikprüfung statt. Der Gehörtest dauert maximal 20 Minuten und wird nach der erreichten Maximaldauer abgebrochen. Aus Zeitgründen nicht geprüfte Prüfungsteile werden als nicht bestanden gewertet, wenn dies dem Umstand geschuldet ist, dass der/die Studienbewerber:in die Aufgabestellungen nicht im vorgesehenen Tempo lösen konnte.
Gehörtestanforderungen
Prüfung des musikalischen Gehörs und der Fähigkeit zur nichtinstrumentalen Realisierung musikalischer Verläufe sowie der Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre: Hören, Singen und Bestimmen von Intervallen, Tonfolgen, Akkorden und Rhythmen; Vom Blatt-Singen einer chromatischen Melodie und einer freien Tonfolge; Realisieren eines Rhythmus vom Blatt; Improvisieren im Singen von Melodien; einfaches Melodiediktat
Erläuterungen zum Gehörtest
Beispiel Gehörtest
Zeitpunkt
Die Eignungsabklärung vor Ort findet Ende April statt. Hier die genauen Termine.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet. Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturzeugnis,
Bewertung
Die Bewertung des Schulmusikalischen Teils A erfolgt durch die Prüfungskommission, bestehend aus der Studiengangsleitung und Dozierenden der Pflichtfächer aus dem Bereich Schulmusik.
Die Bewertung des Kernbereichs B erfolgt durch die Bewertungskommission, bestehend aus den Dozierenden des gewählten Hauptfachs und einem Mitglied der Hochschulleitung. Bei Nichtbestehen der Prüfung im Hauptfach ist die Eignungsabklärung insgesamt nicht bestanden; es erfolgt keine Einladung zum Gehörtest.
Der Gehörtest C wird durch ein Mitglied der Fachgruppe Komposition/Musiktheorie und ein Mitglied der Fachgruppe Pflichtfach Klavier (ersatzweise zwei Mitglieder der Fachgruppe Komposition/Musiktheorie oder ein Mitglied der Fachgruppe Komposition/Musiktheorie und ein Mitglied der Hochschulleitung) durchgeführt und bewertet.
SM II A & C
Bei Nichtbestehen des Gehörtests können Studienbewerber:innen, die bei der Hauptfachprüfung überzeugt haben, in ein erstes BA-Studienjahr mit besonderen Auflagen aufgenommen werden.
SM II B
Der Gehörtest muss mit dem Gesamtprädikat „gut“ oder höher abgeschlossen werden. Wer Gehörbildung an einer anderen Hochschule bereits abgeschlossen hat, muss den Gehörtest an der HSM Basel nur absolvieren, wenn er/sie dort nicht mindestens ein „gut“ erreicht hat.
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.