Zulassungskriterien
Zum Bachelorstudium in Musik Schulmusik I zugelassen wird, wer über eine abgeschlossene Maturität, Fachmaturität, ein Diplom einer allgemeinbildenden Schule der Sek. II oder ein Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Qualifizierung verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt). Zur Eignungsabklärung vor Ort eingeladen wird, wer die vollständigen Anmeldeunterlagen fristgerecht einreicht. Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Bachelor of Arts FHNW in Musik.
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird ein Zertifikat C1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus mehreren Prüfungsteilen.
Ablauf
A. Gehörtest*
Die Studienbewerber:innen nehmen individuell an einem Test teil. Prüfung des musikalischen Gehörs und der Fähigkeit zur Realisierung musikalischer Verläufe sowie Kenntnisse eines Fundaments an Musiklehre. Die Prüfung beinhaltet:
Einzelne Töne nachsingen
Intervalle bestimmen und singen
Dreiklänge benennen (Grundstellung)
Melodieanfang nachsingen und ergänzen
Melodie und Tonfolge vom Blatt singen
Rhythmen darstellen
Einstimmiges Diktat im Violinschlüssel
Bestimmen von Notennamen, Tonarten, Intervallen und Dreiklängen
* Entfällt für bereits immatrikulierte Musikstudentinnen und Musikstudenten sowie Musikerinnen und Musiker mit anerkanntem Diplomabschluss
B. Musikpraxis
Stimme
Vorsingen von zwei selbst gewählten, vorbereiteten Liedern (unbegleitet, eines davon auswendig)
Sprechen eines kürzeren, vorbereiteten und selbst gewählten deutschen Textes (max. 2')
Akkordisches Begleitinstrument (Klavier, Gitarre, Akkordeon)
Vortrag eines Instrumentalstücks
Begleiten und Singen eines Songs
Begleiten und Singen eines Songs vom Blatt (Leadsheet mit Melodie und Akkordsymbolen)
Melodieinstrument
Interpretieren eines selbst gewählten, vorbereiteten Stückes.
Studienbewerber:innen, welche weder über Kenntnisse eines Akkordischen Instruments noch eines Melodieinstruments verfügen, interpretieren stattdessen ein anspruchsvolleres Lied mit Klavierbegleitung.
C. Musik und Bewegung/Rhythmik*
Vorbereitetes Umsetzen von selbst gewählter Musik (oder eines Liedes) und eine Bewegungsform (oder einen Tanz), Gestalten einer kleinen Choreographie
Gemeinsames Erarbeiten einer Bewegungsfolge (bitte Gymnastikschuhe mitbringen)
* In einer Kleingruppe
Zeitpunkt
Die Eignungsabklärung vor Ort findet Ende April statt. Hier die genauen Termine.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturzeugnis
Bewertung
Die Prüfungsteile B und C werden von der Bewertungskommission, bestehend aus den Dozierenden des Studiengangs Bachelor of Arts in Musik Studienrichtung Schulmusik I und einem Mitglied der Hochschulleitung, bewertet. Nicht bestandene Eignungsabklärungen können in der Regel einmal wiederholt werden, jedoch frühestens zum nächsten ordentlichen Prüfungstermin.
Der Gehörtest wird durch eine/n Dozierende/n des Fachs Gehörbildung des Studiengangs Bachelor of Arts in Musik Studienrichtung Schulmusik I geprüft. Bei Nichtbestehen des Gehörtests können Bewerber/innen, die bei den Prüfungsteilen B und C überzeugt haben, in ein erstes BA-Studienjahr mit besonderen Auflagen aufgenommen werden.
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.