Das International Office unterstützt internationale Austauschstudent:innen bei der Ankunft in der Schweiz und an der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel FHNW. Sie werden zusammen mit den internationalen Student:innen zu den International Student Activities eingeladen, wo sie Wissenswertes über das Student:innenleben an der HGK Basel und das Leben in der Schweiz erfahren.
Die HGK Basel pflegt ein wachsendes Netzwerk von internationalen Kooperationsbeziehungen mit Partnerhochschulen, welches die Basis für den Austausch von Student:innen in Europa und weltweit bietet. Austauschstudent:innen dieser Partnerhochschulen können einen Studienaufenthalt von bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master) absolvieren, welche im Rahmen des Swiss-European Mobility Program (SEMP) gefördert werden.
Hier finden sie alle angebotenen Studiengänge der HGK Basel.
Der Semesterplan wird ca. 3 Wochen vor Semesterbeginn vom jeweiligen Institut an die Studierenden versandt. Hier finden sie das aktuelle Vorlesungsverzeichnis.
Nominierung durch die Heimhochschule Herbstsemester: 1. April Frühjahrssemester: 1. Oktober
Anmeldung der Student:innen Herbstsemester: 15. April Frühjahrssemester: 15. Oktober
Austauschstudent:innen aus EU- und EFTA-Ländern benötigen für die Einreise in die Schweiz einen gültigen Pass oder Identitätskarte. Für Angehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten gelten Übergangsbestimmungen.
Austauschstudent:innen mit Staatsangehörigkeit aus Nicht-EU- und EFTA-Ländern müssen persönlich bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Land / Wohnsitz ein nationales Visum «D» beantragen. Informationen zu den Migrationsbestimmungen erteilen die Schweizer Vertretungen im Ausland.
Die HGK FHNW bietet keine Wohnungsmöglichkeiten an. Austauschstudent:innen sind selbst dafür verantwortlich, eine passende Unterkunft in Basel oder Umgebung zu finden.
Auf folgenden Internetseiten finden Sie Wohnungs- und Zimmerangebote:
Da die Nachfrage nach Unterkünften hoch ist, raten wir Ihnen, bereits einige Wochen vor Studienbeginn anzureisen, um eine geeignete Unterkunft zu finden.
Student:innen, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Wenn Sie keine Krankenversicherung abschliessen, werden Ihnen die Schweizer Behörden eine Krankenversicherung zuweisen, die sehr teuer werden kann. Stellen Sie also sicher, dass Sie die 3-Monats-Frist nicht verpassen! Mehr über die Anforderungen an die Schweizer Krankenversicherung finden Sie hier.
Die Basiskrankenversicherung deckt die medizinische Behandlung bei Krankheit und Unfall ab.
EU / EFTA Student:innen Wenn Sie im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) sind, können Sie sich von der von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, sofern Ihre Versicherung einen gleichwertigen Schutz bietet. Stellen Sie sicher, dass Sie dies innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft in der Schweiz tun. Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, müssen Sie eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen.
Nicht - EU / EFTA Student:innen Sie können sich auch von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie über eine private Versicherung verfügen, die der schweizerischen Krankenversicherung gleichwertig ist. Wenn Ihre private Versicherung die Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Sie sich bei einem zugelassenen Schweizer Krankenversicherer versichern lassen.
Austauschstudent:innen von Partnerhochschulen bezahlen keine zusätzlichen Semestergebühren an der HGK FHNW.