Anti Korruption

    Grundsätze der Hochschule für Wirtschaft FHNW für die Vermeidung von Korruption

    1. Wir führen unsere Geschäfte fair, ehrlich und transparent.
    2. Wir bezahlen keine Bestechungsgelder. Wir dulden auch nicht stillschweigend, dass Bestechungsangebote in unserem Namen gemacht werden, um einen Geschäftsvorteil zu erlangen.
    3. Wir nehmen keine Bestechungsgelder an. Wir dulden auch nicht, dass Bestechungsofferten von unseren Mitarbeitenden angenommen werden, um Geschäftsabläufe zu beeinflussen.
    4. Wir vermeiden, Geschäfte mit Personen oder Unternehmen zu tätigen, die unsere Werte nicht akzeptieren und unseren Ruf schädigen könnten.
    5. Wir gestalten unsere Arbeitsabläufe so, dass direkte und indirekte Bestechung vermieden werden kann. Wir halten uns an unsere Werte und handeln danach.
    6. Wir führen unsere Geschäftsbücher genau und protokollieren wichtige Entscheidungen.
    7. Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden unseres Unternehmens sowie alle Geschäftspartner unsere Grundsätze kennen.
    8. Wir werden unser Programm und unsere Abläufe regelmässig überdenken und wenn nötig aktualisieren.
    9. Wir werden uns auch in schwierigen Situationen an diese Grundsätze halten.

    1 Die Mitarbeitenden dürfen weder direkt noch indirekt Geschenke oder andere Vorteile annehmen, die in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Weder für sich noch für andere dürfen sie solche fordern oder sich versprechen lassen.

    2 Von diesem Verbot ausgenommen ist die Annahme von Geschenken von geringem Wert sowie von wissenschaftlichen und kulturellen Auszeichnungen.

    Verpflichtung

    Die HSW hat sich verpflichtet, weder Bestechungsgelder zu bezahlen noch anzunehmen. Da Geschenke und Einladungen versteckte Bestechungsgelder sein oder als solche interpretiert werden können, haben wir folgende Regeln aufgesetzt, die klar definieren, was wir für richtig und akzeptierbar halten und was nicht. Diese Regeln stehen in Übereinstimmung mit dem GAV FHNW und konkretisieren diesen.

    Geschenke

    Wir akzeptieren Geschenke in Form von kleinen Artikeln mit begrenztem Wert. Der Wert dieser Geschenke soll einen Betrag von CHF 100 nicht übersteigen. Wir akzeptieren keine wertvollen Geschenke. Manchmal kann es unhöflich sein, ein Geschenk abzulehnen, beispielsweise an einer öffentlichen Veranstaltung. In solchen Fällen kann ein Geschenk akzeptiert und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Erklärungsbrief retourniert werden. Als Alternative kann der monetäre Wert einem Hilfswerk gespendet werden.

    Auch wenn gelegentliche Geschenke akzeptierbar sind, lehnen wir Geschenke, die regelmässig oder oft gemacht werden, ab.

    Geschenke, die wir machen, müssen von angemessenem Wert sein, rechtmässig nach lokalem Gesetz sein und von der/dem zuständigen Vorgesetzten bewilligt werden.

    Einladungen

    Wir offerieren und akzeptieren nur Einladungen, die in einem legitimen, angemessenen Geschäftsrahmen stehen. Werden die Gäste nicht von einem Vertreter des einladenden Unternehmens an die Veranstaltung begleitet, z.B. an einen Sportanlass, handelt es sich um ein Geschenk, nicht um eine Einladung, und fällt damit unter die Regeln für die Annahme von Geschenken. Ein professioneller Aspekt muss vorhanden sein, beispielsweise die Bestärkung von guten Beziehungen oder die Fortsetzung einer Geschäftssitzung.

    Wir machen und akzeptieren keine freigiebigen und häufigen Einladungen noch solche, die nicht von dem einladenden Unternehmen organisiert wurden.