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7.11.2023 | Hochschule für Soziale Arbeit, Institut Integration und Partizipation

Publikation der Studie «Sozialhilfevollzug in fünf Kantonen der Schweiz – HarmSoz»

Für den Sozialhilfevollzug sind in der Schweiz die Gemeinden zuständig. Eine aktuelle Studie hat untersucht, inwiefern sich zwischen Gemeinden Unterschiede in der Fallbearbeitung und den gesprochenen Leistungen ausmachen lassen.

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Die Sozialhilfe in der Schweiz beruht auf unterschiedlichen kantonalen Sozialhilfegesetzen, wobei die Gemeinden für den Vollzug zuständig sind. Damit Klient*innen unabhängig von ihrem Wohnort die gleiche Unterstützung erhalten, veröffentlicht die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Richtlinien. Die Studie untersuchte, inwiefern die SKOS-Richtlinien dafür sorgen, dass in der Schweiz bezüglich der Sozialhilfe einheitliche Regelungen und ein einheitlicher Vollzug bestehen. Um Gemeinsamkeiten und Unterschiede in und zwischen den Kantonen zu erheben, wurden zwei fiktive Fälle erstellt, die von 31 Sozialdiensten bearbeitet wurden. Die Untersuchung in den Kantonen Aargau, Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen und Zürich zeigte grosse Unterschiede in der Fallbearbeitung und der finanziellen Unterstützung. Einige Sozialdienste orientieren sich konsequent an den SKOS-Richtlinien, während andere bewusst oder unbewusst davon abweichen.

Die Studie hatte ausserdem zum Ziel, die Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren, um zu einer Versachlichung der oft emotional geführten Debatte zur Sozialhilfe beizutragen. Ausgewählte Ergebnisse der Studie wurden von verschiedenen Medien aufgegriffen und auf politischer Ebene diskutiert.  

Im Schlussbericht sind die Projektergebnisse und die daraus entstandenen Medienberichte dargestellt.

Hier finden Sie die Medienmitteilung von AvenirSocial.

Weitere Informationen zum Projekt

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