Begleitung Ozontestverfahren mit Biotests
Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Anpassungen in der GSchV ab 1. Januar 2016 müssen ausgewählte Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgestattet werden. Im Sinne eines nachhaltigen Gewässerschutzes muss gewährleistet sein, dass diese zusätzlichen Abwasserbehandlungsmethoden einerseits effektiv Spurenstoffe aus den Gewässern entfernen und andererseits keine toxischen Zwischen- oder Nebenprodukte generieren.
Innerhalb der «Strategie Micropoll» (2006 bis 2010) wurde u.a. mit Hilfe von Biotests untersucht, welche Methoden sich für den Ausbau der Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe besonders eignen. Der Einsatz von Biotests diente zum einen zur Untersuchung der Effizienz der Reduktion von Spurenstoffen und zum anderen zur Abschätzung, ob schädliche Umwandlungsprodukte durch den zusätzlichen Reinigungsschritt generiert werden.
Beim Ausbau der Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe kommen Biotests aktuell immer noch zum Einsatz, um beispielsweise mögliche Auswirkungen des Ozontestverfahrens abzuschätzen.