Verzicht auf Arbeitszeiterfassung in Banken
Qualitative Befragung von Arbeitnehmenden in der Bankenbranche
Seit 1.1.2016 gilt zwischen den Sozialpartnern der Bankenbranche die «Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung» (VAZ), welche den freiwilligen Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung für Mitarbeitende mit hoher Autonomie und einem jährlichen Grundgehalt von mindestens 120'000 CHF gemäss Art.73a ArGV1 regelt.
Ziel der Studie ist es, die Arbeitssituation der Beschäftigten ohne Zeiterfassung besser zu verstehen: Wie sehen Arbeitsbedingungen aus, die bei Verzicht auf Zeiterfassung mit eher gesundheitskritischem (selbstgefährdendem) oder eher gesundheitsförderlichem (selbstsorgendem) Verhalten eingehen und so die Wahrscheinlichkeit für eher kritische oder eher positive Effekte auf Wohlbefinden, Motivation und Leistung erhöhen? Aus den Erkenntnissen leiten wir Ansatzpunkte für Massnahmen der Risikoprävention ab.
Projektdaten
Leitung und Team | Cosima Dorsemagen (Co-Leitung), Prof. Dr. Andreas Krause (Co-Leitung) |
Kooperationspartner | Sozialpartner der Bankenbranche, Prof. Dr. Ulrich Pekruhl (Hochschule für Wirtschaft FHNW) |
Dauer | 2020–2021 |