Adressänderung melden

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    Bitte beachten Sie:

    • Melden Sie Adressänderungen auch umgehend Ihrer Bank. Bei abweichenden Adressangaben zwischen dem/r Empfänger/in und dem/r Kontoinhaber/in werden Gutschriften in der Regel abgewiesen.
    • Meldungen, welche nach dem 15. bei der Personaladministration eintreffen, werden für Lohn-, Honorar- und Spesenzahlungen erst ab dem Folgemonat aktiv.