Anerkennung ausländische Diplome
Ausgleichsmassnahmen für Lehrpersonen, Logopäd*innen und Sonderpädagog*innen mit ausländischem Diplom.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU ermöglicht grundsätzlich Angehörigen der EU, die in ihrem Herkunftsland ein Lehrdiplom oder ein Diplom im pädagogisch-therapeutischen Bereich erworben haben, den Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Die Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Lehrdiplomen erfolgt durch das Generalsekretariat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Diese Stelle legt auch fest, in welchen Bereichen und in welchem Umfang allenfalls noch Zusatzleistungen, so genannte Ausgleichsmassnahmen, zu erbringen sind, bevor die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden schweizerischen (Lehr-) Diplom anerkannt werden kann.
Die Studienberatung der PH FHNW ist Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle für Fragen zu den Ausgleichsmassnahmen für Lehrpersonen, Logopäd*innen und Sonderpädagog*innen mit ausländischem Diplom.
Informationen zum Prozess der Ausgleichsmassnahmen entnehmen Sie der Broschüre Ausgleichsmassnahmen.
Bei Fragen zu Ausgleichsmassnahmen steht die Studienberatung Ihnen gerne zur Verfügung:
T +41 56 202 72 60
ausgleichsmassnahmen.ph@fhnw.ch