Sie haben sich für ein Studium an der PH FHNW entschieden und möchten sich nun anmelden. Was es zu beachten gilt.
SWITCH edu-ID
Für die Anmeldung benötigen Sie zwingend eine SWITCH edu-ID. Dies ist das zentrale Schweizer Hochschul-Login. Die SWITCH edu-ID kann jederzeit erstellt werden – hierfür müssen Sie nicht zuwarten bis das Anmeldefenster für den gewünschten Studiengang geöffnet ist.
Der Zugang zu Ihrer Onlineanmeldung erfolgt immer über Ihre SWITCH edu-ID.
Sie bezahlen die Anmeldegebühr über 200 CHF mit der Kreditkarte oder per TWINT.
Strafregisterauszug
Bitte beachten Sie, dass für die definitive Zulassung zum Studium ein Auszug aus dem Strafregister (Privatauszug, nicht Sonderprivatauszug) benötigt ist. Bitte bestellen Sie den Auszug umgehend und reichen diesen an untenstehende Adresse ein. Der Auszug darf bei Einreichung nicht älter als 3 Monate sein. Die Einreichung erfolgt bevorzugt in digitaler Form (gilt für den digital signierten sowie den physischen Auszug). Ausländische Auszüge müssen immer im Original eingereicht werden. Personen, die den Wohnsitz in den letzten 5 Jahren ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz verlegt haben, müssen sowohl den ausländischen wie auch den schweizerischen Auszug einreichen. Wir empfehlen Ihnen die Bestellung des Schweizer Auszugs in digital signierter Form.
Leider ist das Einreichen/Hochladen eines Strafregisterauszuges direkt in der Onlineanmeldung aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Auszüge sind deshalb wie folgt einzureichen:
per E-Mail an: c3R1ZGllbmFkbWluaXN0cmF0aW9uLnBoQGZobncuY2g=
Ihr Studienberechtigungsausweis berechtigt Sie zum Erststudium an einer schweizerischen Hochschule (z. Bsp. Matura, Allgemeine Hochschulreife, Fachmaturität Pädagogik etc.). In Ihrem provisorischen Zulassungsentscheid, welcher Ihnen nach Prüfung Ihrer Anmeldung zugestellt wird, ist festgehalten, ob und in welcher Form dieses Dokument einzureichen ist.
Ihr Zulassungsausweis berechtigt Sie zum Studium im spezifischen Studiengang an der PH FHNW. In Ihrem provisorischen Zulassungsentscheid, welcher Ihnen nach Prüfung Ihrer Anmeldung zugestellt wird, ist festgehalten, ob und in welcher Form dieses Dokument einzureichen ist.
Diese Angaben finden Sie auf Ihrem persönlichen provisorischen Zulassungsentscheid, welcher Ihnen nach Prüfung Ihrer Anmeldung zugestellt wird. Sie können Ihren provisorischen Zulassungsentscheid jederzeit in Ihrer Onlineanmeldung einsehen.
Wichtige Information: Melden Sie sich in der Onlineanmeldung jeweils mit Ihrer SWITCH edu-ID an.
Nein, beglaubigte Kopien können leider nicht akzeptiert werden. Das Original wird benötigt, um Ihnen eine Matrikel-Nr. zu vergeben. Die Originalunterlagen erhalten Sie selbstverständlich zurück.
Wir empfehlen Ihnen, den provisorischen Zulassungsentscheid als Gedächtnisstütze zu verwenden und darauf zu vermerken, wann Sie die Unterlagen eingereicht haben. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass im Original eingereichte Unterlagen eintreffen, senden Sie diese per Einschreiben (damit Sie den Empfang durch die Zentrale Studienadministration jederzeit prüfen können). Im Zweifelsfall dürfen Sie selbstverständlich bei der Zentralen Studienadministration anfragen (c3R1ZGllbmFkbWluaXN0cmF0aW9uLnBoQGZobncuY2g=).
Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, können Sie nicht zum Studium zugelassen werden.
Sofern Sie alle im prov. Zulassungsentscheid aufgeführten Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, erhalten Sie die definitive Zulassung ab 1. September für Studienstart Herbst / ab 1. Februar für Studienstart Frühjahr. Eine frühere Ausstellung ist nicht möglich. Bis zu Ihrer definitiven Zulassung bleibt Ihr provisorischer Zulassungsentscheid gültig.
Sie erhalten zu gegebenem Zeitpunkt eine E-Mail (FHNW-Account) mit allen notwendigen Informationen.