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Sekundarstufe II: Zulassung und fachwissenschaftliche Diplomierungsbedingungen

Zulassung zum Diplomstudiengang Sekundarstufe II

  • Für die Zulassung muss mindestens ein fachwissenschaftlicher universitärer Abschluss auf Bachelorniveau in einem oder zwei Schulfächern vorliegen (Ausnahme: Musik und Bildnerisches Gestalten mit FH-Abschluss), sowie eine Einschreibung in ein Masterstudium an einer Universität.
  • Bei einem Universitätsstudium in Nicht-Schulfächern wird die Zulassung im Einzelfall geprüft. Wenden Sie sich bei Fragen an enVsYXNzdW5nLWFuZXJrZW5udW5nLnBoQGZobncuY2g= .

Im Studienreglement Sekundarstufe II finden Sie einen Überblick über den für das jeweilige Unterrichtsfach erforderlichen fachwissenschaftlichen Abschluss.

Fachwissenschaftliche Diplomierungsbedingungen im Diplomstudiengang Sekundarstufe II

  • Für die Diplomierung im Studiengang Sekundarstufe II muss ein fachwissenschaftlicher universitärer Abschluss auf Masterniveau in einem oder zwei Schulfächern vorliegen (Ausnahme: Musik und Bildnerisches Gestalten mit FH-Abschluss), sowie eine im Erstfach verfasste Masterarbeit.
  • Bei einem Universitätsstudium in Nicht-Schulfächern werden die fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen im Einzelfall geprüft.

Prüfung der fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen

Eine Prüfung der Zulassung sowie ein Antrag um Prüfung der fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen ist unabhängig von einer Anmeldung zum Studium möglich und kann jederzeit eingereicht werden. Sind die fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen erfüllt, stellen wir Ihnen gerne einen Fachausweis aus. Sollten die fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen nicht erfüllt sein, erhalten Sie einen Auflagenentscheid über die fehlenden universitären Leistungen sowie weitere Informationen zum Erbringen dieser Zusatzleistungen.

Die Prüfung der Unterlagen ist kostenlos.

Antrag zur Prüfung der fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen

Fristen bei der Diplomierung im Diplomstudiengang Sekundarstufe II

Der Masterabschluss und damit die Erfüllung der fachwissenschaftlichen Diplomierungsbedingungen im gewählten Fach (Monofach) oder Fächern (Zweifach) muss spätestens ein Semester vor der Diplomierung im Studiengang Sekundarstufe II nachgewiesen werden.

Der Fachausweis muss zusammen mit der Anmeldung zur Diplomierung im Studiengang Sekundarstufe II eingereicht werden: Für eine Diplomierung Ende Frühjahrssemester (August/September) muss die Anmeldung bis am 31. Mai, für eine Diplomierung Ende Herbstsemester (Februar/März) bis am 30. November des Vorjahres bei der zuständigen Kanzlei eingetroffen sein.

Zulassung zum Facherweiterungsstudium

Für die Zulassung zum Facherweiterungsstudium muss ein EDK anerkanntes Lehrdiplom für Maturitätsschulen sowie für das gewählte Zusatzfach fachwissenschaftliche Studienleistungen im Umfang von mind. 90 ECTS aus einem universitären Bachelor- und Masterstudium vorliegen.

Antrag zur Prüfung der Zulassung zum Facherweiterungsstudium

Befreiung von Studiengebühren unter Voraussetzungen

Falls Sie Ihren fachwissenschaftlichen Master an der Universität parallel zu Ihrem Studium an der Pädagogischen Hochschule FHNW absolvieren, können Sie sich von den Studiengebühren an der PH befreien lassen. Voraussetzung für eine Befreiung ist der Nachweis der bezahlten Semestergebühr für das kommende Semester oder die Studienbestätigung für das kommende Semester der Hochschule, an der das Fachstudium absolviert wird. Der Nachweis muss bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche des jeweiligen Semesters bei c3R1ZGllbmFkbWluaXN0cmF0aW9uLnBoQGZobncuY2g= eingereicht werden.


Beachten Sie auch die Hinweise zum Sprachkompetenznachweis Deutsch bei ausländischem Diplom und/oder nicht-deutscher Muttersprache.

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