Die PH FHNW ermöglicht Spitzensportler*innen eine «Duale Karriere von Spitzensport und Studium». Sie schafft Rahmenbedingungen, um es Athlet*innen zu ermöglichen, in ihrer Sportart Leistungen auf höchstem Niveau zu erbringen und zeitgleich ihr Studium innerhalb eines vertretbaren zeitlichen Rahmens abzuschliessen.
Angebot in Kürze
Grundsätzlich müssen die studierenden Spitzensportler*innen alle Auflagen im jeweiligen Studiengang der Pädagogischen Hochschule FHNW erfüllen. Die Studienbedingungen werden aber mit Hilfe eines individuellen Learning Contract um so viel zeitliche Flexibilität erweitert, wie es für eine erfolgreiche sportliche Laufbahn in der jeweiligen Situation erforderlich ist, wie beispielsweise um eine verlängerte Studiendauer oder reduzierte Präsenzpflicht bei Abwesenheiten durch Trainings- und Wettkampfteilnahmen. Selbstverständlich müssen dabei alle Studienziele gemäss Studienreglement erfüllt werden. Weiter profitieren die Studierenden von einer individuellen Beratung und Begleitung durch eine*n «PH-Coach*in»: Jeweils vor Semesterbeginn findet ein verbindliches Gespräch statt, in welchem die Studierenden gemeinsam mit ihrer/ihrem PH-Coach*in aufgrund des Wettkampf- und Trainingsplans das kommende Semester planen.
Voraussetzungen
Um von den Bedingungen für Studierende im Status «Spitzensportler*in» zu profitieren, muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Für alle Sportarten im Zuständigkeitsbereich von Swiss-Olympic: Besitz Swiss-Olympic (Talents-) Card oder Empfehlung durch den für die sportliche Förderung hauptverantwortlichen Sportverband bzw. Sportverein
Für alle anderen Sportarten: Nachgewiesenes Potenzial für eine Laufbahn als Leistungssportler*in, auf nationaler oder internationaler Ebene
Mitglied eines nationalen (Nachwuchs-)Kaders
Mitglied eines Vereins der obersten beiden nationalen Ligen in der betreffenden Sportart
Trainer*in solcher Sportler*innen oder Schiedsrichter*in eines Vereins der obersten beiden nationalen Ligen oder auf internationalem Niveau.
Bei Rücktritt aus dem Leistungssport oder des Verlusts der Qualifikation/Kaderzugehörigkeit entfallen die Ausnahmeregelungen.
Studieren im Status «Spitzensportler*in»
Studierende im Status «Spitzensportler*in» haben grundsätzlich die Möglichkeit,
die Studiendauer auf entsprechenden Antrag über die gemäss Studienreglement vorgegebene maximale Studiendauer hinaus zu verlängern,
ausnahmsweise Lehrveranstaltungen im Hauptstudium zu besuchen, auch wenn das entsprechende Grundstudium noch nicht abgeschlossen ist, sofern die dazu erforderlichen Kompetenzvoraussetzungen gegeben sind, resp. selbst erworben werden,
sich nachträglich gemäss Learning Contract für Lehrveranstaltungen anzumelden,
sich bei kurzfristigen Veränderungen des Trainings- und Wettkampfplans bzw. allfälligen Verletzungen auch nach Ablauf der offiziellen Fristen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen an- und abzumelden (Anmeldung nur unter Voraussetzung gegebener Kapazität),
individuelle Termine für Prüfungen und Nachprüfungen zu vereinbaren, sofern die gesetzten aufgrund der Trainings- und Wettkampfplanung nicht eingehalten werden können,
sich von der Präsenzpflicht dispensieren zu lassen (ausser für Veranstaltungen in den Berufspraktischen Studien), sofern sie die Verantwortung für das Erreichen der Kompetenzziele dieser Lehrveranstaltung selbst übernehmen,
Praktika, Mentorate und Reflexionsseminare flexibel im Rahmen der für den betreffenden Studiengang für diese Gefässe vorgesehenen Zeitfenster festzulegen,
den allfälligen Sprachaufenthalt in kleineren Abschnitten zu absolvieren, als im jeweiligen Studienreglement vorgesehen ist (wobei insgesamt die vorgegebene Gesamtdauer erreicht werden muss).
Potenzielle Spitzensportler*innen und aktuelle Studierende erhalten, allenfalls unter Einbezug ihrer Betreuungsperson, bereits vor dem Studium und/oder im Studienverlauf mit qualitativ guter Beratung und Information ausreichende Unterstützung.
Die Athlet*innen erhalten eine*n PH-Coach*in, der*die ihre Beratung und Betreuung von der Erstberatung, vor dem Studium, bis zum Abschluss des Studiums übernimmt. Die Studierenden schliessen zu Beginn des Studiums, resp. nachdem ihnen der Status als Spitzensportler*in zuerkannt worden ist, einen Learning Contract ab. In dieser Vereinbarung
wird der gesamte Studienverlauf geplant,
wird die voraussichtliche Studiendauer besprochen,
werden diejenigen Punkte, in denen besondere Lösungen erforderlich sind, identifiziert,
werden Lösungen skizziert,
werden verbindliche Vereinbarungen für den Beitrag der PH FHNW sowie für den Eigenbeitrag der Studentin, des Studenten gezogen.
Aufgrund des Learning Contracts vereinbart die Studentin, der Student mit dem Coach, allenfalls unter Einbezug der Betreuungsperson, rechtzeitig vor jeder Semesterbelegung eine Semesterplanung.
Die Studierenden mit Status Spitzensportler*in sind gebeten, während des Studiums an der PH FHNW folgenden Punkte zu beachten:
Aktive Studien- und Semesterplanung: Sie nehmen jeweils rechtzeitig mit der zuständigen Ansprechperson an der PH Kontakt auf, informieren über Ihre geplanten Belegungen und reichen unaufgefordert aktuelle Trainings- und Wettkampfpläne sowie Ihre Belege für den Spitzensportstatus ein.
Transparente Partnerschaft: Auf der eigenen Webseite und/oder jener des Sportverbandes wird die PH FHNW nach Möglichkeit als Studienort/Partner aufgeführt.
Sie stehen auf Anfrage und nach Möglichkeit für Informationsveranstaltungen oder Kommunikationsbeiträge zur Verfügung.