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Zulassungsverfahren «sur dossier» für Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Logopädie

Zulassung zum Studium möglich für erfahrene Berufspersonen für alle Studienvarianten der Studiengänge Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Logopädie.

Sind Sie eine erfahrene Berufsperson über 27 Jahre und möchten gerne Lehrer*in bzw. Logopäd*in werden, obwohl Sie die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen? Die PH FHNW bietet Ihnen mit dem Zulassungsverfahren «sur dossier» eine vereinfachte Zugangsmöglichkeit.

Zulassungsbedingungen für das Verfahren «sur dossier»

Um für das Zulassungsverfahren «sur dossier» zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter bei Studienbeginn 27 Jahre (Stichtag 1. September)
  • Abschluss einer regulär mindestens dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, DMS, FMS, HMS, WMS)
  • nachgewiesene Berufstätigkeit (300 Stellenprozente nach Abschluss der Ausbildung, innert acht Jahren)
  • fremdsprachige Bewerber/innen: Nachweis Sprachkompetenz Deutsch Niveau C2

Bitte beachten Sie, dass gemäss den gesamtschweizerischen Regelungen Betreuungsaufgaben nicht an die verlangten 300 Stellenprozente Berufstätigkeit angerechnet werden können. Ebenso ist für diese Form der Zulassung eine Anrechnung von Berufserfahrung an das Studium nicht möglich (siehe unter «Anrechnungen»).

Ablauf des Verfahrens

Das Zulassungsverfahren «sur dossier» besteht aus zwei Teilen. Der Durchführungsort ist jeweils der Campus Brugg-Windisch.

Teil 1: Dossierprüfung

Das online eingereichte Dossier wird hinsichtlich der Zulassungsbedingungen und auf Vollständigkeit geprüft.

Teil 2: Studierfähigkeitsabklärung

Bei der Abklärung der Studierfähigkeit werden Bereiche der kognitiven Leistungsfähigkeit (schlussfolgerndes Denken und Merkfähigkeit), mathematisches Wissen und Textverständnis geprüft. Dauer 1 Tag

Merkblatt zur Studierfähigkeitsabklärung (PDF)

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zulassungsverfahren (PDF)

Nachteilsausgleich

Zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen können Studieninteressierte / Prüfungsteilnehmende mit Behinderung an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragen. Ein Nachteilsausgleich bietet Prüfungsteilnehmenden die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in einer ihrer Behinderung angepassten Form zu erbringen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich hat mit der Anmeldung zum Zulassungsverfahren zu erfolgen.

Hinweis: Bei verspäteten Anträgen ist eine Bearbeitung bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt nicht sichergestellt.

Mehr zu Nachteilsausgleich

Gültigkeit des Verfahrens

Ein bestandenes Zulassungsverfahren «sur dossier» gilt solange als Zulassungsausweis, wie sich das Zulassungsverfahren nicht wesentlich ändert.

Termine des Verfahrens

Das Zulassungsverfahren wird zweimal jährlich durchgeführt.

Verfahren im Herbst

  • Zielgruppe: Alle Studieninteressierte für Studienstart im Herbstsemester des Folgejahres, auch Interessenten für die Studienvariante Quereinstieg
  • Anmeldefenster: jeweils 1.9 bis 31.10
  • Termine Studierfähigkeitsabklärung: 18. oder 19. oder 20. November 2024
  • Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300

Verfahren im Frühjahr

  • Zielgruppe: Wiederholer des regulären Verfahrens und kurzentschlossene Studieninteressierte für die Regelstudienvarianten – weder für die Studienvariante Quereinstieg noch für Logopädie mit Studienbeginn im selben Jahr
  • Anmeldefenster: jeweils 15.3 bis 30.4
  • Termine Studierfähigkeitsabklärung: 20.5.2025 und 21.5.2025
  • Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300

Selbsteinschätzung

Die PH FHNW empfiehlt, sich vor der Anmeldung zum Studium etwas Zeit zu nehmen, um sich mit den Anforderungen des Lehrberufs auseinanderzusetzen und zu überprüfen, ob das Studium an der PH die richtige Wahl ist. Zur Selbsteinschätzung

Studienmöglichkeiten im Überblick

Mit einem erfolgreich absolvierten Zulassungsverfahren haben Sie Zugang zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I (integriert) und Logopädie, die jeweils wiederum diverse Studienvarianten beinhalten:

Sur Dossier Studienwege zum Abschluss.png

Weitere Zulassungsvoraussetzungen in der Logopädie

Zusätzlich zum «sur dossier»-Verfahren absolvieren Sie ein Zulassungspraktikum und bestehen die phoniatrische und logopädische Eignungsprüfung.
Mehr Informationen zum Zulassungspraktikum und den Eignungsprüfungen

Kontakt

Haben Sie inhaltliche Fragen zum Zulassungsverfahren «sur dossier»?
Fachstelle Berufseignungsassessment
T +41 56 202 80 88
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Haben Sie Fragen zur Zulassung oder Anmeldung zum Zulassungsverfahren «sur dossier»?
Zentrale Studienadministration
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