Zulassungsverfahren «sur dossier» für Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Logopädie
Zulassung zum Studium möglich für erfahrene Berufspersonen für alle Studienvarianten der Studiengänge Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und Logopädie.
Sind Sie eine erfahrene Berufsperson über 27 Jahre und möchten gerne Lehrer*in bzw. Logopäd*in werden, obwohl Sie die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen? Die PH FHNW bietet Ihnen mit dem Zulassungsverfahren «sur dossier» eine vereinfachte Zugangsmöglichkeit.
- Zulassungsbedingungen für das Verfahren «sur dossier»
- Ablauf des Verfahrens
- Nachteilsausgleich
- Gültigkeit des Verfahrens
- Termine des Verfahrens
- Kontakt
Zulassungsbedingungen für das Verfahren «sur dossier»
Um für das Zulassungsverfahren «sur dossier» zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestalter bei Studienbeginn 27 Jahre (Stichtag 1. September)
- Abschluss einer regulär mindestens dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, DMS, FMS, HMS, WMS)
- nachgewiesene Berufstätigkeit (300 Stellenprozente nach Abschluss der Ausbildung, innert acht Jahren)
- fremdsprachige Bewerber/innen: Nachweis Sprachkompetenz Deutsch Niveau C2
Bitte beachten Sie, dass gemäss den gesamtschweizerischen Regelungen Betreuungsaufgaben nicht an die verlangten 300 Stellenprozente Berufstätigkeit angerechnet werden können. Ebenso ist für diese Form der Zulassung eine Anrechnung von Berufserfahrung an das Studium nicht möglich (siehe unter «Anrechnungen»).
Ablauf des Verfahrens
1. Dossierprüfung
Das online eingereichte Dossier wird hinsichtlich der Zulassungsbedingungen und auf Vollständigkeit geprüft.
2. Studierfähigkeitsabklärung
Bei der Abklärung der Studierfähigkeit werden Bereiche der kognitiven Leistungsfähigkeit (schlussfolgerndes Denken und Merkfähigkeit), mathematisches Wissen und Textverständnis geprüft. Dauer 1 Tag. Am Campus Brugg-Windisch.
Merkblatt zur Studierfähigkeitsabklärung (PDF)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zulassungsverfahren (PDF)
Nachteilsausgleich
Zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen können Studieninteressierte / Prüfungsteilnehmende mit Behinderung an der PH FHNW mit einem Gesuch geeignete Anpassungsmassnahmen beantragen. Ein Nachteilsausgleich bietet Prüfungsteilnehmenden die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fähigkeitsnachweis in einer ihrer Behinderung angepassten Form zu erbringen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich hat mit der Anmeldung zum Zulassungsverfahren zu erfolgen.
Hinweis: Bei verspäteten Anträgen ist eine Bearbeitung bis zum nächsten Prüfungszeitpunkt nicht sichergestellt.
Gültigkeit des Verfahrens
Ein bestandenes Zulassungsverfahren «sur dossier» gilt solange als Zulassungsausweis, wie sich das Zulassungsverfahren nicht wesentlich ändert.
Termine des Verfahrens
Das Zulassungsverfahren wird zweimal jährlich durchgeführt.
Verfahren im Herbst
- Zielgruppe: Das Verfahren im Herbst richtet sich an alle Studieninteressierte, die einen Studienstart im Herbstsemester des Folgejahres anstreben, unabhängig von der Studienvariante (Standard und Quereinstieg).
- Anmeldefenster: jeweils 1.9 bis 31.10
- Termine Studierfähigkeitsabklärung: 18. oder 19. oder 20. November 2024
- Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300
Verfahren im Frühjahr
- Zielgruppe: Das Verfahren im Frühjahr richtet sich an Wiederholer*innen des Verfahrens und an kurzentschlossene Studieninteressierte für die Zulassung zu den «Standard»-Studiengängen mit Studienbeginn im selben Jahr.
Hinweis: Der Anmeldung zum Studium Logopädie muss die Zulassungsbestätigung zum Zulassungsverfahren «sur dossier» beigefügt werden. Damit ist eine Anmeldung zum Studium erst nach erfolgter Anmeldung zum Zulassungsverfahren «sur dossier»möglich.
Anmeldefenster: jeweils 15.3 bis 30.4
Termine Studierfähigkeitsabklärung: 20.5.2025 und 21.5.2025
- Kosten: CHF 500, für Wiederholer CHF 300
Info-Anlass zum Zulassungsverfahren «sur dossier»
Info-Fenster Zulassung «sur dossier»
-
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Di, 17.12.2024, 18:45–19:15 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Do, 16.1.2025, 18:45–19:15 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Fr, 14.2.2025, 12:15–12:45 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Mo, 14.4.2025, 18:45–19:15 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Di, 13.5.2025, 18:45–19:15 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Fr, 13.6.2025, 12:15–12:45 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Di, 8.7.2025, 18:45–19:15 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Do, 18.9.2025, 18:45–19:15 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Di, 21.10.2025, 18:45–19:15 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Do, 13.11.2025, 18:45–19:15 Uhr, online -
Info-Fenster – Zulassung «sur dossier»
Do, 18.12.2025, 19:15–19:45 Uhr, online
Selbsteinschätzung
Die PH FHNW empfiehlt, sich vor der Anmeldung zum Studium etwas Zeit zu nehmen, um sich mit den Anforderungen des Lehrberufs auseinanderzusetzen und zu überprüfen, ob das Studium an der PH die richtige Wahl ist. Zur Selbsteinschätzung
Studienmöglichkeiten im Überblick
Mit einem erfolgreich absolvierten Zulassungsverfahren haben Sie Zugang zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I (integriert) und Logopädie, die jeweils wiederum diverse Studienvarianten beinhalten:
Weitere Zulassungsvoraussetzungen in der Logopädie
Zusätzlich zum «sur dossier»-Verfahren absolvieren Sie ein Zulassungspraktikum und bestehen die phoniatrische und logopädische Eignungsprüfung.
Mehr Informationen zum Zulassungspraktikum und den Eignungsprüfungen
Kontakt
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Fachstelle Berufseignungsassessment
T +41 56 202 80 88
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Zentrale Studienadministration
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