Studium und Behinderung
Ein Studium an der Hochschule für Angewandte Psychologie FHNW ist auch mit einer körperlichen Behinderung oder Beeinträchtigung möglich.
Die Rahmenbedingungen für das Studium mit Beeinträchtigung besprechen Sie idealerweise frühzeitig vor Studienbeginn (bei bestätigter Aufnahme zum Studium).
Wenn der Nachteilsausgleich das Zulassungs- und Aufnahmeverfahren zum Studium betrifft, meldet dies die/der Studienanwärter*in mindestens einen Monat vor dem Eignungsgespräch beim Ausbildungssekretariat BSc oder MSc der Hochschule für Angewandte Psychologie FHNW. Beispiel: Eingeschränktes Sprachverständnis und Sprachproduktion in einem Eignungsgespräch.
Merkblatt Nachteilsausgleich (PDF)
Falls Sie in diesem Bereich Auskunft oder nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich an Thomas Brunner (dGhvbWFzLmJydW5uZXJAZmhudy5jaA==).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Swissuniability des «Netzwerks Studium und Behinderung Schweiz». Die Seite bietet Betroffenen, Interessierten und Hochschulen Informationen rund um das hindernisfreie Studium.