Studieren mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Bewerber und Bewerberinnen für einen Studienplatz sowie Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können einen Nachteilsausgleich beantragen.
Nachteilsausgleich
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, die aus Behinderungen und chronischen Erkrankungen resultierenden Nachteile im Studium mit geeigneten Massnahmen aufzuheben oder zu verringern. Der Begriff bezeichnet die Anpassung der Bedingungen, unter denen Lernen und/oder Prüfungen stattfinden, nicht jedoch eine Modifikation der Lernziele oder eine Fächerdispensation. Ein Nachteilsausgleich kann sowohl im Aufnahmeverfahren als auch im Studium zur Anwendung kommen.
Individuelle Beratung
Wilhelm Bach, MA
Dozent, Studienzentrum, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Telefon
+41 61 228 59 41 (Direkt)
E-Mail
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Tatjana Zingg, MA
Dozentin, Studienzentrum, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Telefon
+41 61 228 61 05 (Direkt)
E-Mail
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