Aufnahmeprüfung
Zu einer Aufnahmeprüfung sind Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer ausländischen Vorbildung zugelassen.
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Zugelassen sind Personen, die zum Zeitpunkt des Studiumsbeginns mindestens 25 Jahre alt sein werden. Berufliche Grundbildung (EFZ) und Berufserfahrung müssen einem der Studienrichtung verwandten Beruf entsprechen, ansonsten ist eine mindestens einjährige Praxiserfahrung im entsprechenden Gebiet notwendig.
Die Zulassung mit Aufnahmeprüfung von Inhaberinnen und Inhabern eines Eidg. Fähigkeitszeugnisses (EFZ) gilt für alle Studiengänge ausser Optometrie.
Ausländisches Diplom
Zudem sind Kandidatinnen und Kandidaten mit einer ausländischen Vorbildung zur Aufnahmeprüfung zugelassen. Voraussetzung ist eine mindestens dreijährige, abgeschlossene Ausbildung (gleichwertig Sekundarstufe II) und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung im Fachbereich der gewünschten Studienrichtung.
Vorbereitung
Die Aufnahmeprüfung umfasst die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik. Weitere Informationen können Sie dem Stoffplan sowie den Aufgaben und Lösungen aus den vergangenen Jahren entnehmen.
Hier finden Sie Kurse zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung.
Prüfungstermine
Schriftliche Prüfungen: Donnerstag, 19.6.2025 und Freitag, 20.06.2025
Allfällige mündliche Prüfung: Donnerstag, 03.07.2025
Anmeldung
Musterprüfung
Eine Musterserie der Eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen ist beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI publiziert. Für ein Studium an der Hochschule Technik relevant ist die Ausrichtung Technik, Architektur und Life Sciences.