Ausbildungspartner werden und Studierende im Klinisch Optometrischen Praktikum (KOP) aufnehmen

    Studierende, welche ab Herbst 2022 beginnen, werden einen Praktikumsbetrieb ab dem ersten Semester suchen, um von Beginn an in direkten Patientenkontakt in den Betrieben zu stehen. Dadurch bietet sich den Praktikumsbetrieben die Möglichkeit früh mit Studierenden in Kontakt zu treten und ihre wertvolle Expertise an die Studierenden weiterzugeben

    Dieses Klinisch Optometrische Praktikum (KOP) wird die Studierenden ab dem ersten bis zum letzten Semester begleiten und vermittelt die klinisch-optometrische Kompetenz. Ein wesentlicher Teil dieser Kompetenzvermittlung wird durch die praktische Arbeit an Patientinnen und Patienten erreicht. Die praktische Tätigkeit an Patientinnen und Patienten beinhaltet unter anderem Untersuchungen, Dokumentation und Erstellung von Fallberichten. 

    Die Zielkompetenzen von KOP 1-4 unterscheiden sich von KOP 5-6 und sind semesterabhängig. 

    Aufgabe der Praktikumsbetriebe

    Die Aufgabe der Praktikumsbetriebe besteht darin, eine betreuende Person zu bestimmen, welche zur Unterstützung und Hilfestellung zu den jeweiligen Tätigkeiten zur Verfügung steht und Diskussionen bezüglich Patientenfällen führt. Die betreuende Person supervisiert bei Fallbearbeitungen und sorgt für Qualitätssicherung.

    Anwesenheit der Studierenden

    Die Studierenden müssen sich im Rahmen von KOP1-4/KOP 5-6 selbst organisieren. Es bleibt den Praktikumsbetrieben und den Studierenden frei die Anwesenheiten der Studierenden ausserhalb des Stundenplans ( z.B. Samstags, Vorlesungsfreie Zeiten, abends) selbst festzulegen.

    Während des KOPs 1-4 werden pro Semester spezifische Untersuchungsbestandteile von klinisch-optometrischen Untersuchungen sowie Kontaktlinsenanpassungen und Kontaktlinsenkontrollen an ca 10-30 Fremdpersonen pro Semester durchgeführt. Dies entspricht einem Arbeitsaufwand von 2-5 Tagen.

    Im Rahmen des Moduls KOP 5 und 6 müssen insgesamt 35 Spezifischen Fälle (10 optometrische Augenprüfungen und Binokularsehen, 15 Fälle Kontaktlinsen, 5 Fälle optometrische Augenprüfungen mit okulären Auffälligkeiten, 5 Fälle optometrische Augenprüfungen mit Dispensing), sowie 115 Allgemeinen Fälle (Art der Fälle frei wählbar) untersucht und beurteilt werden.

    Vereinbarung zwischen Institut und Praktikumsbetriebe

    Ziel der Zusammenarbeit zwischen Institut und Praktikumsbetriebe ist die Qualitätssicherung in der Ausbildung zum BSc in Optometrie, speziell in dem Bereich der praktischen Erfahrungen an Patientinnen und Patienten.  Daher möchten wir eine Vereinbarung zwischen den Praktikumsbetrieben und dem Institut für Optometrie FHNW (IO) einführen.

    Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem IO, dem Praktikumsbetrieb und den Studierenden während des KOPs. Der Praktikumsbetrieb stellt die nötige Infrastruktur zur Erreichung der Kompetenzziele und gewährleistet, dass die Studierenden während des klinisch optometrischen Praktikums (KOP) ausschliesslich durch eine Fachperson mit entsprechender Mindestqualifikation betreut werden

    Das IO führen die Praktikumsbetriebe als Ausbildungspartner und veröffentlicht diese als solche auf der Homepage. Das IO unterstützt den Praktikumsbetrieb bei Fragestellungen zur Ausbildung und Qualitätssicherung.

    Aufnahmebedingungen

    Im Rahmen dieses Moduls werden spezifische Untersuchungsbestandteile von klinisch-optometrischen Untersuchungen sowie Kontaktlinsenanpassungen und Kontaktlinsenkontrollen an Fremdpersonen durchgeführt. Die Zielkompetenzen1 bauen in den Modulen (KOP 1-4) aufeinander auf. Die Dokumentation der Untersuchungen werden durch die Studierenden in einem Portfolio gesammelt und müssen nachgewiesen werden.

    • Mindestqualifikation der betreuenden Person:

      • NAREG/GesReg Eintrag als «Augenoptik (Eidg. Höhere Fachprüfung)» oder «Augenoptik (Anerkannter ausl. Abschluss)», Gleichwertigkeit zur eidg. Höheren Fachprüfung

        • Wir empfehlen eine betreuende Person auszuwählen, welche während der gesamten Anwesenheit Ansprechperson der Studierenden / des Studierenden ist.
    • Mindestinfrastruktur:

      • Notwendige Infrastruktur für die optometrische Augenprüfung:

        • Spaltlampenmikroskop
        • 90D (in Besitz der Studierenden)
        • Skiaskop und direktes Ophthalmoskop (in Besitz des Studierenden)
        • Binokular-Sehprüfgeräte Ferne mit der Möglichkeit zur Fixationsdisparitätsbestimmung
        • Bagolini (in Besitz der Studierenden)
        • Guldenprisma (in Besitz der Studierenden)
        • Prismenleiste (in Besitz der Studierenden)
        • Flipper +/- 2.0 (in Besitz der Studierenden)
      • Notwendige Infrastruktur für die Kontaktlinsenanpassung:

        • Topograph

    Im Rahmen dieses Moduls werden komplette klinisch-optometrische Untersuchungen an Fremdpersonen durchgeführt, welche in einer individuellen Diagnosestellung und je nach Indikation in einer Verordnung und Anmessen der geeigneten Sehhilfe oder einer Überweisung an eine geeignete Fachperson resultieren.  Die Zielkompetenzen1 bauen in den Modulen (KOP 5-6) aufeinander auf. Die Dokumentation der Untersuchungen werden durch den Studierenden in einem Portfolio nach den Vorgaben des Instituts für Optometrie gesammelt und müssen nachgewiesen werden.

    • Mindestqualifikation der betreuenden Person:

      • GesReg Eintragung «Optometrie» (mit Registrierungsnummer FH-OPT) und sur-Dossier

        • Wir empfehlen eine betreuende Person auszuwählen, welche während der gesamten Anwesenheit Ansprechperson des Studierenden ist.
    • Mindestinfrastruktur:

      • Notwendige Infrastruktur zur Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnitts:

        • Spaltlampenmikroskop
        • 90D (in Besitz der Studierenden)
      • Notwendige Infrastruktur zur Refraktionsbestimmung

        • Skiaskop und direktes Ophthalmoskop (in Besitz der Studierenden)
        • Binokular-Sehprüfgeräte Ferne und Nähe mit der Möglichkeit zur Fixationsdisparitätsbestimmung
        • Bagolini (in Besitz des Studierenden)
        • Guldenprisma (in Besitz der Studierenden)
        • Prismenleiste (in Besitz der Studierenden)
        • Flipper +/- 2.0 (in Besitz der Studierenden)
      • Notwendige Infrastruktur für die Kontaktlinsenanpassung:

        • Topograph
    • Für die Ausübung von klinischer Optometrie:

      • Tonometriemessgerät (z.B. NCT, Goldmann Tonometer, Icare o.ä.)
      • Automatische Perimetrie, sowie die Möglichkeit zur Anwendung von Diagnostika wird mittelfristig zum Standard werden

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