Häufig gestellte Fragen
Nein. Der Studienberechtigungsausweis kann noch bis Studienbeginn nachgereicht werden. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung (bis Ende April des gewünschten Studienjahres).
Ja. Es ist zusätzlich ein 12-monatiges kaufmännisches (für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik und Business Information Technology ein kaufmännisches oder technisches) Praktikum nötig.
Ja, mit einer BM Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Dienstleistung ist kein zusätzliches 12-monatiges kaufmännisches Praktikum notwendig.
Das kaufmännische Praktikum soll Einblick in möglichst vielfältige kaufmännische Tätigkeiten geben (mögliche Bereiche sind allg. Administration, Marketing, Bankwesen, Versicherungswesen etc.).
Nein. Leider kann ein Praktikum im Verkauf (Detailhandel) nicht akzeptiert werden.
Nein. Die Stellensuche ist grundsätzlich Sache der Studierenden. Wir empfehlen Ihnen, folgende Links zu konsultieren:
Nein. Mit einem Eidg. Fachausweis muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden und es werden 12 Monate kaufmännische oder – je nach Studiengang – kaufmännische oder technische Berufspraxis vorausgesetzt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Zulassungsbüro.
Nein. Dies ist im neuen Curriculum (seit September 2017) nicht mehr obligatorisch. Studierenden, welche zu mindestens 50% einer qualifizierten Arbeit nachgehen, können im Vertiefungsstudium ECTS Credits für ihre Berufstätigkeit angerechnet werden (Arbeitsvertrag kann während des Studiums nachgereicht werden).
Nein. Nur im Studiengang Business Administration (International Management) Vollzeit ist ein Auslandsemester obligatorisch (im 3. Semester). Grundsätzlich steht diese Möglichkeit aber allen Studierenden offen.
Nein. Die Studierenden erstellen eine Prioritätenliste, die Vergabe der Studienplätze erfolgt anhand des Notendurchschnitts.
Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.
Ja. Allerdings nur dann, wenn der gewünschte Studiengang nicht ausgebucht ist.
Ja. Allerdings nur, wenn der gewünschte Studiengang nicht ausgebucht ist. Ein Wechsel sollte möglichst innerhalb der ersten zwei Wochen vorgenommen werden.
Die angemeldeten Studierenden erhalten den definitiven Stundenplan im Sommer des gewählten Studienjahres.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können einen Nachteilsausgleich beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.