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Nachteilsausgleich Hochschule für Wirtschaft FHNW

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen können einen Nachteilsausgleich beantragen.

Nachteilsausgleich

Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, die aus Behinderungen und chronischen Erkrankungen resultierenden Nachteile im Studium mit geeigneten Massnahmen aufzuheben oder zu verringern. Der Begriff bezeichnet die Anpassung der Bedingungen, unter denen Lernen und/oder Prüfungen stattfinden, nicht jedoch eine Modifikation der Lernziele oder eine Fächerdispensation. Ein Nachteilsausgleich kann sowohl im Aufnahmeverfahren als auch im Studium zur Anwendung kommen.

Merkblatt Nachteilsausgleich Hochschule für Wirtschaft FHNW (PDF)

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