Dieses CAS-Programm vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um in unterschiedlichen Rollen und Funktionen zum Vollzug des Umweltrechts und zu seiner Weiterentwicklung beizutragen. Zuerst werden die rechtlichen Grundbegriffe und das Gesetzgebungsverfahren sowie das Zusammenspiel von Umweltvölkerrecht und Landesrecht erklärt. In der Folge werden das Umweltrecht und seine Instrumente vorgestellt und in ausgewählten Gebieten praxisbezogen vertieft und diskutiert.
Inhalt
Das Umweltrecht ist ein eigenständiges Gebiet des internationalen und des innerstaatlichen Rechts. Es ist wirtschaftlichen, soziologischen, historischen, kulturellen und politischen Einflüssen ausgesetzt und daher sehr dynamisch. Die Inhalte des CAS-Programms können deshalb vom vorgefassten Programm abweichen.
Das Einführungsmodul vermittelt einen Überblick über die wichtigsten schweizerischen umweltrechtlichen Regelungen, die Rollen und Kompetenzen der Behörden und die Handlungsräume der staatlichen und nicht staatlichen Akteure. Weiter werden Geschichte und Prinzipien des internationalen (UNO- Umweltrecht, WTO-Umweltrecht, Umweltrechtskonventionen) und regionalen Umweltrechts (regionale Umweltkonventionen und Richtlinien der OECD, der OSZE, der ECE, der EU und des Europarates) dargelegt, die für das Umweltrecht in der Schweiz und für die Tätigkeit von Schweizer Akteur*innen im Ausland massgebend sind.
Schweizerisches Umweltrecht
Rechtliche Grundbegriffe, Funktionen der verschiedenen staatlichen Ebenen, Gesetzgebungsverfahren, Entwicklung des schweizerischen Umweltrechts
Das Umweltrecht im Überblick, Umweltschutzgesetz und verwandte Gesetzgebungen (z. B. Gewässerschutz, Wald, Natur- und Heimatschutz, Klima und Energie)
Übersicht über die Verordnungen zum Umweltschutzgesetz
Internationales Umweltrecht
Quellen, Akteur*innen, Struktur und Entwicklung des Umweltvölkerrechts
Prinzipien des internationalen Umweltrechts, Soft Law, Verfahren (Informations-, Warn- und Konsultationspflichten; z. B. UVP und Aarhus-Konvention)
Das internationale Umweltrecht im Umfeld des internationalen Handelsrechts und der Menschenrechte
Hier wird auf den Schutz der Umweltmedien Wasser und Boden sowie von Ökosystemen eingegangen. Dabei spielt die Raumplanung in der Schweiz eine wichtige Rolle. Über die Entwicklung und den Aufbau des klassischen Raumplanungsrechts in der Schweiz wird an weitere raumwirksame Tätigkeiten aus jüngerer Zeit angeknüpft. Es wird aufgezeigt, wie sich die Raumplanung als Instrument des Umweltschutzes weiterentwickelt. Die Wirksamkeit völkerrechtlicher Umweltnormen in der Schweiz wird am Beispiel des Rheins dargelegt und diskutiert und mit Regelungen zu grenzüberschreitenden Fliessgewässern und über das Meer ergänzt.
Schweizerisches Umweltrecht
Das Raumplanungsrecht
Das Gewässerschutzrecht
Das Bodenschutzrecht
Der Schutz der Biodiversität in der Schweiz (namentlich Biotopenschutz, Landschaftsschutz, Moorbiotop- und -landschaftsschutz, Artenschutz, Gentechnik im Ausserhumanbereich, Umgang mit gefährlichen Organismen)
Internationales Umweltrecht
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), das Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit (Cartagena-Protokoll), das Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Protokoll), die Konventionen von Bonn und Bern, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)
Das Rheinschutzregime
Die UN-Wasserlaufkonvention, die UNECE-Binnengewässerkonvention
Der Schutz des Meeres
Klimaschutz und Energiefragen gehören heute zu den wichtigsten Herausforderungen, grundlegende Fragen der Lebensgestaltung, der Ökonomie und der politischen Handlungsspielräume hängen damit zusammen. Die Luft ist heute in der Schweiz wesentlich sauberer als vor einer Generation. Das hat damit zu tun, dass im regionalen Umweltrecht wirksame Instrumente des präventiven Umweltschutzes ausgearbeitet worden sind, die im globalen Klimaschutzregime eine weltweite Verbreitung erfahren sollen.
Schweizerisches Umweltrecht
Die Luftreinhalteverordnung und ihr Vollzug: die Rollen des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden; die Vollzugsinstrumente
Die CO2-Gesetzgebung; Klimaprojekte im Inland
Internationales Umweltrecht
Die 1979 Luftreinhaltekonvention LRTAP (Genfer Konvention) und ihre Protokolle
Die 1985 Wiener Konvention zum Schutz des stratosphärischen Ozons
Die 1992 UN-Klimakonvention und ihre Vollzugsinstrumente
Klimaschutz Compliance in der Schweiz: CO2 Gesetzgebung, internationale Klimaschutzprojekte
Die Regulierung des Umgangs mit gefährlichen und potenziell gefährlichen Stoffen ist ein Kernbereich des Umweltrechts. Zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien wird ein Cradle-to-Cradle-Ansatz angestrebt, wobei die prinzipielle Unterscheidung zwischen Produkt und Abfall zunehmend verschwindet. Dabei ist der Blick auch auf die Dissipation von Stoffen zu richten. Diese gelangen während und nach der Nutzung mehr oder weniger unkontrolliert in die Umwelt, wo sie sich weiterverbreiten, verändern und auch akkumulieren können. Wegen ihrer Positionierung mitten in Europa und ihrer exportorientierten Wirtschaft sind für die Schweiz das EU-Chemikalienrecht (REACH) sowie die Informationspflichten und Partizipationsrechte des europäischen Wirtschaftsraums (ECE-Recht) bei grenzüberschreitender Umweltgefährdung von besonderer Bedeutung.
Schweizerisches Umweltrecht
Das schweizerische Chemikalienrecht (Chemikaliengesetz, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Chemikalienverordnung, Pflanzenschutzmittelverordnung und Zulassungsverfahren)
Schutz vor Chemikalien im kantonalen Vollzug
Informationspflichten und Arbeitnehmerschutz
Die Störfallverordnung und die Umweltverträglichkeitsprüfung
Spezifische Aspekte zum Umweltstrafrecht und zum Umwelthaftungsrecht
Internationales Umweltrecht
Das europäische Chemikalienrecht (REACH)
Das ECE-Recht zum vorsorglichen Schutz vor grenzüberschreitender Gefährdung
Die internationale Regulierung des Umgangs mit gefährlichen Stoffen (UNEP-Chemikalien-Konventionen, Mianmata-Konvention)
Bei der Abfallbewirtschaftung stehen die Vermeidung, die Wiederverwertung und die umweltgerechte Entsorgung im Vordergrund. Eine zentrale Rolle nimmt die Abfallverwertung ein: Abfälle enthalten viele Wertstoffe, die zurückgewonnen und aufbereitet wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit unseren Ressourcen muss zwingend der Wandel von der Abfallwirtschaft hin zu einer umfassenden Kreislaufwirtschaft stattfinden. Kernaufgaben des internationalen Abfallrechts sind die grenzüberschreitende Kontrolle der Verbringung von gefährlichen Abfällen und die Regulierung international vernetzter Recyclingaktivitäten. Bei der Altlastensanierung werden belastete Standorte systematisch dokumentiert und mit Blick auf die Gefährdung der menschlichen Gesundheit und von Wasser, Boden und Luft saniert.
Schweizerisches Umweltrecht
Die Abfallgesetzgebung (USG, Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen)
Abfall- und Ressourcenbewirtschaftung, Kreislaufwirtschaft
Das Altlastenrecht
Internationales Umweltrecht
Internationales und regionales europäisches Abfallrecht, die Basler Konvention von 1989, die Abfallrichtlinien von OECD und EU
Die POP- und PIC-Konventionen
Kreislaufwirtschaft
Organisatorisches
Das CAS-Programm richtet sich an Nicht-Jurist*innen sowie an Jurist*innen ohne vertiefte Vorkenntnisse im Umweltrecht. Das CAS-Programm richtet sich auch an Hochschulabsolvent*innen aller Fachrichtungen oder an Personen mit äquivalenter Qualifikation, die sich für die Zusammenhänge von Recht und Umwelt interessieren.
Die Aufnahmekriterien sind in der Programmbeschreibung definiert.
Die Teilnehmenden schliessen das CAS-Programm mit einer Projektarbeit und einer schriftlichen Prüfung ab.
Bei Abschluss kennen die Teilnehmenden:
die Umweltregulierung in der Schweiz,
die unterschiedlichen Rollen und Funktionen der Stakeholder im schweizerischen Umweltrecht,
die wichtigsten völkerrechtlichen Umweltverträge,
die Entwicklung des Umweltvölkerrechts,
das Zusammenspiel zwischen dem schweizerischen und dem internationalen Umweltrecht.
Das Programm beinhaltet:
18 Unterrichtstage, jeweils am Freitag
eine programmbegleitende Projektarbeit in einer Kleingruppe (2-4 Teilnehmende)
eine schriftliche Abschlussprüfung
Am Unterricht kann in Präsenz (FHNW-Campus Muttenz) und/oder online teilgenommen werden.
Die Weiterbildung wird von anerkannten Fachexpert*innen aus der Praxis durchgeführt.
Der CAS Umweltrecht und Vollzug kann als Teil des MAS Umwelttechnik und -management oder als in sich abgeschlossenes Weiterbildungsprogramm absolviert werden.