Haftpflichtrecht und Sozialversicherungsrecht
Kompetent in der Beratung und Fallbearbeitung. Das Fachseminar vermittelt die Grundzüge des Haftpflichtrechts. Die Teilnehmenden kennen die Voraussetzungen für das Geltendmachen von haftpflichtrechtlichen Schadensansprüchen und erkennen die Schnittstellen zum Sozialversicherungsrecht.
Hinter vielen Fällen, die sozialversicherungsrechtliche Leistungen auslösen, insbesondere bei Unfall oder Krankheit, steht letztlich immer auch die Frage nach dem anwendbaren Haftpflichtrecht. Insbesondere dort, wo weder eine Privat- noch eine Sozialversicherung leisten muss, aber auch bei Erreichung der versicherten Leistungspflicht, kann bei fehlender Geltendmachung von haftpflichtrechtlichen Ansprüchen viel Geld verloren gehen.
Inhalt
Die wichtigsten Aspekt
- Voraussetzungen für das Geltendmachen haftpflichtrechtlichen Schadens
- Unterscheiden Verschuldenshaftung und Kausalhaftung
- Begriff des haftpflichtrechtlichen Schadens unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsleistungen
- Regress auf Haftpflichtige
- Häufige Haftpflichtkonstellationen aus der Praxis
- Verjährungsfallen
Zielpublikum
Professionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die in ihrer Arbeit mit schadensrechtlichen Fragen konfrontiert sind. Grundkenntnisse im Sozialversicherungsrecht sind erwünscht.
Weitere Informationen
Detailprogramm (PDF)
Detailprogramm CAS Sozialversicherungsrecht I (PDF)
Teilnahmebedingungen (PDF)
Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Bemerkung
Änderungen und Preisanpassungen vorbehalten