Opferhilferecht
Kompetent in der Beratung und Fallbearbeitung. Das Fachseminar vermittelt praxisbezogenes Wissen zum Opferhilferecht. Die Teilnehmenden kennen sowohl die sozialversicherungs- und haftpflichtrechtlichen Ansprüche von Opfern einer Straftat als auch die möglichen opferhilferechtlichen Leistungen und deren Anspruchsvoraussetzungen.
Inhalt
Die wichtigsten Aspekte
- Schweizer Opferhilferechts; Einordnung des Opferhilferechts im System der staatlichen Sozialhilfe und der Sozialversicherungen
- Begriff des Opfers im Opferhilfegesetz
- Sozialversicherungsrechtliche Leistungen als Folge einer Straftat
- Zivilrechtliche Forderungen als Folge einer Straftat
- Opferhilferechtliche Ansprüche:
- Beratung, Soforthilfe und längerfristige Hilfe nach Opferhilfegesetz
- Entschädigung und Genugtuung nach Opferhilfegesetz
- Opferhilferechtlichen Ansprüche im Verhältnis zum zivilrechtlichen Schadenersatz und zu den Genugtuungsansprüchen als Folge eines Delikts
- Geltendmachung der opferhilferechtlichen Ansprüche
Zielpublikum
Professionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die mit Fragen des Opferhilferechts konfrontiert sind und insbesondere in ihrer Arbeit die Opfer von Straftaten beraten und unterstützen
Weitere Informationen
Detailprogramm (PDF)
Detailprogramm CAS Sozialversicherungsrecht I (PDF)
Teilnahmebedingungen (PDF)
Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Bemerkung
Änderungen und Preisanpassungen vorbehalten