Schwerhörigkeit im Arbeitsalltag
Schwerhörigkeit betrifft rund 5% der erwerbstätigen Bevölkerung der Schweiz und ist somit, wie fälschlicherweise oft angenommen, kein reines Altersphänomen. In den Unternehmen wird diese Hörbeeinträchtigung, weder von Arbeitgebenden- noch von Arbeitnehmendenseite, erkannt und darum kaum beachtet. Technische Hilfsmittel, wie Hörgeräte und Höranlagen, die digitale Kommunikation und weitere spezifische Massnahmen mindern die Herausforderungen der Mitarbeitenden im Umgang mit Schwerhörigkeit. Dennoch ist für Menschen mit Schwerhörigkeit die Teilhabe an den betrieblichen Kommunikations- und Kooperationsprozessen erschwert und oft nur mit Einschränkungen möglich. Dies schmälert den beruflichen Erfolg und erschwert die Arbeitssuche.
Inhalt
Schwerhörigkeit ist eine unsichtbare Beeinträchtigung, welche oftmals mit Scham und Tabuisierung verbunden ist. Personen mit Schwerhörigkeit sind mit diskriminierenden Verhaltensweisen konfrontiert und ihre Kompetenzen werden aufgrund der Höreinschränkung oft nicht anerkannt. Hörminderungen erfordern, auch bei guter technischer Versorgung und optimaler Infrastruktur, besondere Anstrengungen der Betroffenen. So leisten Menschen mit Schwerhörigkeit zum Beispiel einen grösseren Konzentrationsaufwand, um am Kommunikationsgeschehen aktiv teilnehmen zu können. Dies kann zur Erschöpfung und längeren Erholungsphasen zu Lasten der Freizeit führen.
Neben Wissen zu Zusammenhängen von Stigmatisierung, Diskriminierung und Empowerments erwerben die Weiterbildungsteilnehmenden über praktischen Wissenstransfer (z.B. mit Hörtraining mit Lippenlesen) Kompetenzen und Fähigkeiten, um (1) Personen mit Schwerhörigkeit konkret in der beruflichen Eingliederung zu begleiten sowie (2) betriebliche Akteur/innen in Bezug auf den Umgang mit Mitarbeitenden mit einer Hörbeeinträchtigung zu schulen und zu sensibilisieren.
Zielpublikum
Führungspersonen jeglicher Fach- und Berufsrichtungen
Vertretungen aus Arbeitgebenden- und Arbeitnehmenden-Verbänden
Casemanager:innen, Eingliederungsfachpersonen, Gesundheitsfachpersonen und Personalfachleute in
- Unternehmen, insbesondere HR-Fachpersonen, Diversity-Beauftragte
- Sozialversicherungen, insbesondere IV und RAV
- privaten Versicherungen, insbesondere Taggeldversicherungen
- Sozialen Diensten
- Institutionen und Organisationen der Arbeitsintegration und der Rehabilitation
Weitere Informationen
Nebst den Online- und/oder Präsenzveranstaltungen ist das Verfassen eines Lerntagebuchs Bestandteil dieses Fachseminars. Das Lerntagebuch ist bis 10 Tage nach Abschluss des Fachseminars elektronisch einzureichen (bHVjYS5mYXVsc3RpY2hAZmhudy5jaA== oder d2VpdGVyYmlsZHVuZy5zb3ppYWxlYXJiZWl0QGZobncuY2g=) und wird auf der Teilnahmebestätigung als Leistungsnachweis aufgeführt. Die Bewertung erfolgt mittels zweistufiger Bewertungsskala (erfüllt / nicht erfüllt). Weitere Informationen zum Lerntagebuch finden Sie unter «Informationen Lerntagebuch».
Das Fachseminar kann je nach Thematik in einem der CAS Eingliederungsmanagement anerkannt werden.
Detailübersicht (PDF)
Informationen Lerntagebuch
Teilnahmebedingungen (PDF)
Bemerkung
Änderungen und Preisanpassungen vorbehalten.