Ausgleichsmassnahmen-SRK-Eignungsprüfungen

    Zur Anerkennung ausländischer Diplome mithilfe der Ausgleichsmassnahmen besteht die Option der Teilnahme an theoretischen und praktischen Prüfungen ohne Vorbereitungskurs.

    Die Ausgleichsmassnahmen-SRK-Eignungsprüfungen bestehen aus zwei Teilen

    • Prüfung 1: Basics of Clinical Optometry – Grundlagen zur Klinischen Optometrie
    • Prüfung 2: Applied Diagnostics – Klinische Optometrie, sichere Anwendung der Diagnostica

    Die Prüfungen sind in praktische, theoretische und mündliche Prüfungen aufgeteilt und können in den Sprachen DE/FR/IT abgelegt werden. Zusätzlich müssen für Teil 2 zehn klinischen Fallberichte verlangt, um Ihre klinischen Kompetenzen zu überprüfen. Die Durchführung dieser kompletter Untersuchungssequenzen findet gemäss ECOO Standard statt. (Informationen werden zur Verfügung gestellt)

    Prüfung Teil 1: Mai 2025
    Prüfung Teil 2: September 2025

    Kosten für die PrüfungTeil 1: CHF 1'750
    Teil 2: CHF 2'150

    Jede Prüfung kann maximal einmal wiederholt werden. Prüfungen werden einmal jährlich durchgeführt.

    Kosten pro Prüfung
    Teil 1: CHF 450
    Teil 2: CHF 550

    Anmeldung für die Ausgleichsmassnahmen-SRK-Eignungsprüfung

    ohne Vorbereitungskurs

    Zur Anmeldung

    Häufig gestellte Fragen (FAQ) betreffend Ausgleichsmassnahme SRK, Eignungsprüfung

    Fachhochschule Nordwestschweiz, Institut für Optometrie, Riggenbachstrasse 16, Halle 20, 4600 Olten

    Schriftlich mit dem Anmeldeformular, bis spätestens 3 Monate vor Prüfung beziehungsweise vor Kursbeginn beim Institut für Optometrie, mit Angabe der zu prüfenden Module. Die Anmeldung ist verbindlich. Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung. 

    Die Modulinhalte und Kompetenzziele sind auf unserer Homepage unter dem jeweiligen Kursteil einzusehen. Grundsätzlich folgen die Module den Kompetenzanforderungen des Europäischen Rates für Optometrie und Optik, ECOO. 

    Die auf der Homepage aufgelisteten Kompetenzziele werden alle mittels theoretischen und praktischen Prüfungen geprüft. Grundsätzlich gilt, dass Ihre Kompetenzen zur Ausübung der klinischen Optometrie auf dem Niveau der schweizerischen Ausbildung zum Bachelor in Optometrie nachgewiesen werden müssen und mit den Kompetenzzielen der Kursinhalte abgestimmt sind. 

    Mündlich und/oder praktisch, abgesetzt von den Modulschlussprüfungen der restlichen Studierenden der Optometrie. Die Kompetenzen können durch praktische und theoretische Prüfungen überprüft werden. 

    Kursteil 1 Theorie: 1 Stunde
    Kursteil 1 Praxis: ca. 2 Stunden
    Kursteil 2 Theorie: 3 Stunden
    Kursteil 2 Praxis: ca. 1 Stunde und abzugebende Specific Case Records

    Den Prüfungsplan erhalten Sie ca. 1 Monat vor dem Prüfungstermin.

    Prüfungen gelten als bestanden ab einem 60% Kriterium, oder der Note 4.0.  

    Prüfungen können einmalig wiederholt werden. Die Prüfungen werden einmal jährlich durchgeführt

    Die Anmeldegebühr von Fr. 90.— wird auch bei Absage nicht rückvergütet. Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung werden Ihnen 10% des Gesamtbetrages verrechnet. Bei einer späteren Abmeldung oder Nichterscheinen wird Ihnen der gesamte Betrag verrechnet. Sollte ein Krankheitsfall auftreten und es liegt ein Arztzeugnis vor, wird ein neuer Prüfungstermin vereinbart und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.