Forschung

«Es besteht noch viel Handlungsbedarf»

22. März 2012
Geschäftsprozessmanagement (Business Process Management) wird auch in der öffentlichen Verwaltung ein immer wichtigeres Thema. Nun zeigt eine von einem Diplomanden der FHNW konzipierte Studie erstmals den aktuellen Stand der Umsetzung. Rainer Telesko, womit beschäftigt sich Geschäftsprozessmanagement (BPM)? RT: Geschäftsprozessmanagement ist im Grunde ein Management-Paradigma. Im Prinzip geht es um die Ausrichtung des Unternehmens an den Kernprozessen des Unternehmens. Dabei steht das Bedürfnis des Kunden im Zentrum, sei dies nun bei einer Firma oder bei der öffentlichen Verwaltung. Geschäftsprozessmanagement operiert im Spannungsfeld zwischen Mensch, Organisation und Technik. Wie äussert sich der Nutzen der Disziplin konkret? RT: In einer stärkeren Orientierung am Kunden, dessen Bedürfnisse (wieder) in den Fokus gerückt werden. Wirksames Geschäftsprozessmanagement sorgt insgesamt für schlankere Prozesse, dafür dass der Kunde nur einen Ansprechpartner hat und Doppelarbeiten vermieden werden. Was ist das Ziel der Initiative BPMeGov? RT: Hierbei geht es darum, die oben beschriebenen Ziele im E-Government stärker zu verankern. In der Privatwirtschaft ist GPM schon vergleichsweise gut eingeführt und unhinterfragt. In der öffentlichen Verwaltung besteht hingegen noch viel Handlungsbedarf. Das hängt einerseits mit den politischen Entscheidungsstrukturen der öffentlichen Verwaltung zusammen, andererseits dass sie wesentlich geringerem Druck ausgesetzt ist als die Privatwirtschaft. Ferner ist zu beachten, dass die Ziele im E-Government andere sind. Im Rahmen einer Diplomarbeit wurde mittels eines internetbasierten Fragebogens erstmals der aktuelle Stand des BPM in der öffentlichen Verwaltung ermittelt. Was waren die Ergebnisse die Umfrage? Entsprachen Sie Ihren Erwartungen? RT: Die Ergebnisse haben mehrheitlich meinen Erwartungen entsprochen, ja. Insofern gibt es viel zu tun. Hinsichtlich des Reifegrades beim BPM hinkt die öffentliche Verwaltung der Privatwirtschaft hinterher. So sind etwa Geschäftsprozesse in der öffentlichen Verwaltung häufig noch in textueller Form beschrieben. Man muss allerdings auch einräumen, dass die Ziele Effizienzsteigerung und Zeitgewinn in der öffentlichen Verwaltung im Unterschied zur Privatwirtschaft nur bedingt gelten. Wenn man E-Government-Aufgaben plant und umsetzt, muss man sich dies vor Augen halten. Wird die Umfrage wiederholt werden? RT: Ja, ca. alle zwei Jahre.
Abbildung 1: Umsetzung von BPM in der Verwaltung
Kontakt: Prof. Rainer Telesko, rainer.telesko@fhnw.ch, T  +41 61 279 18 88

Schlagworte: E-Government, Geschäftsprozess-Management, Öffentliche Verwaltung

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