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Datenschutz – Die neue Hürde für Schweizer Unternehmen – Auswirkungen und Lösungsansätze

21. Februar 2018
CampusTalk – Datenschutzgrundverordnung DSGVO Am 07. Februar 2018 fand der CampusTalk im Rahmen der neuen DSGVO statt. Rund 60 Besucher und Besucherinnen unterschiedlichster Unternehmen nahmen am Vortrag und der anschliessenden World-Café-Diskussion teil. Da am 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft tritt, müssen auch im EU-Binnenmarkt tätige Schweizer Unternehmen in der Folge ihre Richtlinien anpassen, weshalb die Verordnung auch für die Schweiz äusserst relevant ist. Keynote Speaker und Rechtsanwalt Lukas Fässler (FSDZ Rechtsanwälte & Notariat AG) erklärte die ganzen Auswirkungen der neuen DSGVO und brachte interessante Lösungsansätze für Datenschutzpraktika für KMU, die im EU-Binnenmarkt tätig sind. Das übergeordnete Ziel der DSGVO ist eine EU-weit einheitliche, an das digitale Zeitalter angepasste Regelung für alle EU-Staaten, um die Rechtssicherheit zu verbessern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den digitalen Binnenmarkt zu festigen. Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie für nicht automatisierte Verarbeitung ebendieser, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder werden. Relevant wird es auch für Schweizer Unternehmen, die nicht in der EU niedergelassen sind. Diese sollten z.B. einen Datenschutzvertreter in einem EU-Mitgliedstaat benennen, in welchem die natürlichen Personen ihren Wohnsitz haben und deren personenbezogenen Daten bearbeitet werden. Generell ist die territoriale Auslegung der DSGVO grosszügig bemessen. Selbst ein kleines Schweizer Unternehmen, das seine Produkte EU-Bürgern verkauft, oder eine nationale Website, deren Preise nicht nur in Franken angegeben sind oder die Liefer- und Zahlungskonditionen für Ausländer erwähnt, fällt darunter. Auch eine Service-Hotline in der EU oder das Analysieren des Surfverhaltens von EU-Bürgern zu Marketingzwecken reichen bereits aus, um als Schweizer Unternehmen unter das EU-Gesetz zu fallen. Der Konsens der anschliessenden Diskussion zeigt auf, dass viel Unsicherheit in Bezug auf die DSGVO herrscht und viel Nachholbedarf besteht. Denn:
  1. Die neue DSGVO geht uns alle etwas an.
  2. Webshops sind besonders gefährdet. Sie müssen AGBs und Datenschutzhinweise anpassen sie sollten gegebenenfalls überdenken, ob sie weiterhin ins Ausland verkaufen sollen.
  3. Die DSGVO ist auch dann relevant, sobald ein/e Mitarbeiter/in des Unternehmens einen Wohnsitz im Ausland hat.
Unter der Leitung von Prof. Martina Dalla Vecchia haben Carmen De la Cruz und Lukas Fässler ein FHNW-Praxisseminar entwickelt, in dem KMU ihre individuelle Roadmap für die Implementierung der DSGVO ausarbeiten können. Wir freuen uns, Sie an unserem nächsten CampusTalk am 27.02.2018 mit dem Thema «Digitale Transformation für KMU» begrüssen zu dürfen!  

Schlagworte: CampusTalk, CAS, DAS, Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, FHNW, Hochschule für Wirtschaft, Institut für Wirtschaftsinformatik, Lukas Fässler, Martina Dalla Vecchia, MAS

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