Drei Jahre Europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO
Seit dem 25. Mai 2018 kommt die Europäische Datenschutzgrundverordnung zur Anwendung. Die DSGVO feiert also ihren dritten Geburtstag. Dr. Bettina Schneider, Leiterin des Seminars ‘Neues Datenschutzrecht’ der Hochschule für Wirtschaft, FHNW vergibt zu diesem Anlass je dreimal Lob und Kritik:
3 X Lob
Mindeststandards: die DSGVO setzt den rechtlichen Rahmen für Mindeststandards und damit einen faireren Wettbewerb.
Datenschutz-Awareness: die DSGVO hat das Bewusstsein für den Datenschutz in der Bevölkerung (bezüglich der Rechte) und in der Wirtschaft (bezüglich der Pflichten) erhöht.
Vertrauen: für eine digitale Zukunft braucht es das Vertrauen der Konsumenten und die DSGVO kann hier ein erster Schritt sein
3 X Kritik
Harmonisierung: Die EU-weite, einheitliche Auslegung und Durchsetzung der Regeln geht nur schleppend voran.
Innovation: Die Angst vor horrenden Bußgeldern behindert technologisches Wachstum.
Wirkung: Statt spürbar mehr Datenschutz kämpfen kleine Unternehmen mit dem immensen Regelwerk und User mit Cookie-Bannern und endlosen Datenschutzerklärungen.
Drei Jahre DSGVO: Vieles läuft gut, es gibt aber Verbesserungspotenzial!
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