FAQ Berufspraktische Studien Sek I

Hier finden Sie die Antworten und weiterführende Links auf frequently asked questions:

Wo finde ich Informationen zum Assessment (Berufseignungsabklärung)?
Die Unterlagen finden Sie hier.

Ich habe das Assessment nicht bestanden. Kann ich trotzdem mit dem ersten Praktikum beginnen?
Nein, das ist nicht möglich. Falls Sie sich entscheiden, weiterhin an der PH FHNW zu studieren, müssen Sie das Assessment wiederholen und können erst bei dessen erfolgreichem Bestehen das erste Praktikum absolvieren.

Wie kann ich mich für ein Praktikum anmelden?
Die Anmeldung nehmen Sie per Voranmeldung im ESP vor. Das Sekretariat der Berufspraktischen Studien meldet Sie anschliessend für die entsprechenden Praktika, Seminare und Mentorate an. Für den Praktikumsplatz können Sie sich über das PraxisPlatzPortal (PPP) bewerben. Sie erhalten per E-Mail die Aufforderung und den Zugang dazu.

Basisphase: Voranmeldung im Einschreibefenster des Herbstsemesters (KW 27-28)
Partnerschulphase (Immersionsphase): Voranmeldung im Einschreibefenster des Frühlingssemesters (KW 1-2)
Erweiterungsphase: Voranmeldung im Einschreibefenster des Frühlingssemesters (KW 1-2)
Konsolidierungsphase im Herbstsemester: Voranmeldung im Einschreibefenster des Frühlingssemesters (KW 1-2).
Konsolidierungsphase im Frühlingssemester: Voranmeldung im Einschreibefenster des Herbstsemesters (KW 27-28)
Video-Portfolio im Frühlingssemester: Voranmeldung im Einschreibefenster des Herbstsemesters (KW 27-28)
Video-Portfolio im Herbstsemester: Voranmeldung im Einschreibefenster des Frühlingssemester (KW 1-2)

Ich habe mich für eine Praktikumsphase angemeldet, möchte mich nun aber wieder abmelden. Bis wann ist das möglich und bei wem muss ich mich melden?

Es gelten unterschiedliche Abmeldetermine:
Basisphase: Abmeldung spätestens bis Ende Kalenderwoche 07
Partnerschulpraktikum 2.1: Abmeldung spätestens bis Ende Kalenderwoche 32
Partnerschulpraktikum 2.2: Abmeldung spätestens bis Ende Kalenderwoche 51
Partnerschulpraktikum 2.3: Abmeldung spätestens bis Ende Kalenderwoche 06
Erweiterungsphase: Abmeldung spätestens bis Ende der 6. Semesterwoche
Konsolidierungsphase im HS: Abmeldung spätestens bis Ende Kalenderwoche 32
Konsolidierungsphase im FS: Abmeldung spätestens bis Ende Kalenderwoche 51

Falls das Einschreibeportal ESP bereits geschlossen ist und Sie sich nicht selber abmelden können, melden Sie sich per Mail an das Sekretariat Berufspraktische Studien: praxis.sek1.ph@fhnw.ch

Welche Zulassungsbedingungen bestehen für die einzelnen Praktikumsphasen (zusätzlich zur Einhaltung der Reihenfolge)?

Integrierter Studiengang:
• Basisphase: Assessment bestanden
• Partnerschulphase (Immersionsphase): 12 abgeschlossene Grundstudiums-Veranstaltungen in den drei Studienfächern (FD und FW)
• Konsolidierungsphase: Zulassung zum Master

Konsekutiver Studiengang:
Erste Praktikumsphase: Assessment bestanden
Erweiterungs- und Konsolidierunsgphase: bestandene Partnerschulphase

Integrierter und konsekutiver Studiegang:
• Video-Portfolio: Abgabe erst möglich, wenn alle anderen Veranstaltungen in den Berufspraktischen Studien Sek I abgeschlossen und bestanden sind.

Ich habe bereits mehrere Jahre an einer Schule unterrichtet. Kann ich mir das als Praktikum anrechnen lassen?

Erbrachte Unterrichtstätigkeit auf der Zielstufe kann für eine Anrechnung geprüft werden, wenn sie validiert ist und vor Studienbeginn erbracht wurde. Ausnahme: In den Studienprogrammen Quereinstieg ist keine Anrechnung von Unterrichtserfahrung möglich. Zu den Bedingungen und Kriterien

Allgemeine Informationen zur Anrechung finden Sie hier.

Ich möchte mein Praktikum in eigener Anstellung absolvieren. In welchen Praktikumsphasen ist dies möglich?
Integrierter Studiengang: Wenn Sie vor dem FS23 in den Master übergetreten sind können Sie die Konsolidierungsphase in eigener Anstellung machen
Konsekutiver Studiengang: im Rahmen der Erweiterungs- und Konsolidierungsphase

Wie muss ich vorgehen?
Prüfen Sie in einem ersten Schritt, ob Sie alle Bedingungen erfüllen.

Sind die Bedingungen erfüllt, können Sie einen Antrag für ein Praktikum in eigener Anstellung stellen (praxis.sek1.ph@fhnw.ch).
Beachten Sie bitte die Einreichefristen:
Erweiterungspraktikum: KW 32
Konsolidierungspraktikum im HS: KW 19 bzw. im FS: KW 40

Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail dazu aufgefordert, sich im PraxisPlatzPortal (PPP) einen Praxiscoach zu suchen.

Alle Informationen zu Praktika in eigener Anstellung finden Sie hier.

Die zumutbare Fahrzeit zu einem Praktikumsplatz liegt bei rund 1 Stunde für eine Wegstrecke (ÖV).

Ich gelange bei der Zusammenarbeit mit der Praxislehrperson an meine Grenzen. An wen kann ich mich wenden?
Suchen Sie möglichst frühzeitig das Gespräch mit der Leiterin, dem Leiter des Reflexionsseminars (bzw. Partnerschul-Moderator/in, Mentor/in). Beachten Sie, dass das Vorgehen bei Problemen im Praktikum geregelt ist und eingehalten werden muss.

Informationen dazu finden Sie hier.

Ich habe ein Praktikum nicht bestanden. Muss ich das Praktikum und das dazugehörige Reflexionsseminar wiederholen?
Grundsätzlich müssen Sie nur das Modul zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholen, das Sie nicht bestanden haben. Dies gilt auch für gekoppelte Module. Melden Sie sich frühzeitig für die Planung der Wiederholung im Sekretariat Berufspraktische Studien: praxis.sek1.ph@fhnw.ch

Ich habe Probleme bei der Erstellung und Einreichung des Video-Portfolios. An wen kann ich mich wenden?
Antworten auf die meisten Fragen zum Video-Portfolio finden Sie hier.
Falls Ihre Frage dort nicht beantwortet wird, melden Sie sich per E-Mail an: videoportfolio.sek1.ph@fhnw.ch

Ich plane meine Praktikumsphasen und bin unsicher, wie viele Module aus den Fachwissenschaften und der Fachdidaktik ich neben den Berufspraktischen Studien belegen soll. Nach welchem Wert kann ich mich richten?

Pro Semester wird über alle Studienbereiche (Fachwissenschaften, Fachdidaktik, Berufspraktische Studien) hinweg eine Gesamtanzahl von 30 ECTS empfohlen. Wir empfehlen, diesen Richtwert bei der Planung der Praktikumsphasen zu berücksichtigen.

Kann ich für die Anreise zu Praktikumsorten eine finanzielle Entschädigung beantragen?

Die Kosten für die Anreise zu Praktikumsorten werden von den Studierenden getragen (vgl. auch https://www.fhnw.ch/de/studium/paedagogik/sekundarstufe-1/sekundarstufe-i-alle-wichtigen-fakten-von-a-aufwand-bis-z-zulassung).

×