Bei Studienstart ab HS25 haben Studierende im Master konsekutiv die Möglichkeit, die Berufspraktischen Studien in der Regelstudienzeit von 4 Semestern zu absolvieren (erste Grafik) oder in einer zweiten Variante über 6 Semester (zweite Grafik).
Hinweis: Die Abbildung zeigt das Studium in der Regelstudiendauer auf. Zwischen den Praktikumsphasen können Pausen eingelegt werden.
Hinweis: In dieser Version kann das Studium i.d.R. nicht in der Regelstudiendauer absolviert werden.
Studierenden, die bereits ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen besitzen, werden in der Regel folgende Elemente der Berufspraktischen Studien Sek I angerechnet:
-Partnerschulpraktikum 2.2 (3 ECTS-Punkte)
-Reflexionsseminar Fachunterricht 2.3 (2 ECTS-Punkte)
-Reflexionsseminar Fachunterricht 2.4 (2 ECTS-Punkte)
-Erweiterungspraktikum 2.3 (3 ECTS-Punkte)
-Konsolidierungspraktikum konsekutiv 3.2 (3 ECTS-Punkte)
-Mentorate 2.3 und 2.4 (je 1 ECTS-Punkt)
-Workshops (1 ECTS-Punkte)
Zu absolvieren sind jedoch alle weiteren Elemente der Berufspraktischen Studien wie sie im konsekutiven Studiengang (Variante Regelstudienzeit) aufgeführt sind und die nicht angerechnet wurden.
Weitere Informationen finden Sie bald im neuen Portrait Berufspraktische Studien.