Sobald Studierende im Rahmen von Praktika personenbezogene Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen vornehmen (z.B. für eine Fallanalyse im Reflexionsseminar), müssen Einverständniserklärungen der betroffenen Personen eingeholt werden. Zudem muss eine «Datenschutzdokumentation» geführt werden. Die Studierenden sind selbstständig verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzregeln.