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Auf Talfahrt…
25. April 2020
Mindestabstand 2 Meter gilt auch in der Kleinseilbahn…
Die Website der Schweizer Tourismusbranche berichtet, dass Seilbahnen, die sich nicht an die Pandemie-Verordnung des Bundes halten, gebüsst werden: «Der Führungsstab weist darauf hin, dass die noch geöffneten Seilbahnen die Hygiene- und Verhaltensregeln einhalten müssen. Es gelte sicherzustellen, dass sich auch die Kunden an die Vorschriften halten. Der Mindestabstand von zwei Metern sei jederzeit, also beim Anstehen und beim Transport in der Seilbahn, einzuhalten.»
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