Sozialversicherungsrecht 2024

Recht aktuell für die Soziale Arbeit

Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW führt am 24. April 2024 zum fünften Mal eine Tagung zu den neuesten Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht und ihre Bedeutung für den Praxisalltag der Sozialen Arbeit durch.

Eine Gesetzesrevision folgt der anderen und die jährlichen Neuerungen in der Rechtsprechung tragen dazu bei, dass Fachleute der Sozialen Arbeit, die sich mit Fragen zum Sozialversicherungsrecht beschäftigen, aufmerksam die Rechtsentwicklung verfolgen und fortlaufend ihr Wissen zu den Sozialversicherungen aktualisieren müssen. Neben der eigentlichen Tätigkeit als Sozialarbeitende – Beratung und Fallarbeit – gestaltet sich ein solches update anspruchsvoll und arbeitsaufwendig. Die Tagung Sozialversicherungsrecht 2024 bietet Ihnen erneut die Möglichkeit, die aktuelle Rechtslage und Entwicklungen in den Sozialversicherungen von ausgewiesenen Fachexpert:innen aufbereitet vermittelt zu erhalten.

Am Vormittag machen Susanne Friedauer und Kaspar Gehring den Anfang und analysieren die wichtigsten Urteile des Bundesgerichts. Peter Mösch geht auf die wesentlichen Neuerungen in der Gesetzgebung ein und beleuchtet kritisch die Gesetzesentwicklungen. Rémy Wyssmann gibt Einblick in das IV-Gutachterwesen und rundet mit seinem Referat das Vormittagsprogramm zu den Rechtsentwicklungen ab.

Am Nachmittag finden Workshops zu ausgewählten Themen statt. Die ausgewiesen Fachpersonen greifen neue, komplexere und/oder besondere Fragen zum Sozialversicherungsrecht auf. Sie stellen die Rechtslage dar und diskutieren die Rechtsfragen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einer Schlussrunde von den Workshop-Leitenden zusammengefasst und kommentiert.

Nach jedem Referat haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, im Austausch mit den Fachexpert:innen aus der Praxis Fragen zu stellen und eigene Überlegungen einzubringen.

Die Tagung richtet sich an Professionelle der Sozialen Arbeit sowie Fachleute verwandter Disziplinen, die in der Praxis mit Fragen des Sozialversicherungsrechts konfrontiert sind (Fachleute aus Sozialversicherungsinstitutionen, aus Sozialdiensten und aus dem Gesundheitswesen; Fachleute des Personalwesens; Beraterinnen und Berater aus dem Versicherungsumfeld). Grundkenntnisse im Sozialversicherungsrecht und Praxiserfahrung werden vorausgesetzt.

Informationen zu vergangenen Tagungen finden Sie im Archiv.

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