Susanne Friedauer, Kaspar Gehring
Rund zwei Jahre sind seit dem Di Trizio-Entscheid des EGMR zur gemischten Methode vergangen. Zwischenzeitlich wurde der Entscheid mit einer neuen Verordnungsbestimmung umgesetzt. Es lassen sich erste Trends bei der Umsetzung durch die Invalidenversicherung erkennen. Dabei zeigen sich exemplarisch die Deckungs- und Leistungslücken bei Teilzeiterwerbstätigen. Worauf ist dabei zu achten? Welche Fälle sind weiter zu verfolgen und welche eher aussichtlos? Das sind Themen, die wir im Workshop behandeln und Fragen, auf welche Sie Antworten erhalten.
Daniel Schilliger
In diesem Workshop werden wir die verschiedenen IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche vorstellen und diskutieren. Dabei geht es darum, als Fachleute in der Praxis die IV-Entscheide nachvollziehen, aber auch kritisch hinterfragen zu können. Es wird aufgezeigt, wie man sich wehren kann, und wir diskutieren, welche Alternativen zur Verfügung stehen. Dabei arbeiten wir mit realen Fällen und gerne auch mit den Erfahrungen und Fallbeispielen der Anwesenden. Im Vordergrund stehen die berufliche Eingliederung, die Hilflosenentschädigung und Assistenzbeiträge. Daneben können aber auch Hilfsmittel und medizinische Massnahmen (Therapien) angesprochen werden.
Präsentation auf Anfrage
Peter Mösch Payot
Anhand von Fallbeispielen wird die Finanzierung von stationären Massnahmen für Erwachsene diskutiert. Zur Sprache kommt die Finanzierung von stationären Massnahmen sowohl für Menschen mit Behinderung (Behindertenheim) wie für ältere Menschen (APH). Dabei werden insbesondere die Ansprüche nach KVG (Pflegeleistungen), IVG, AHVG und aus den Ergänzungsleistungen sowie die kantonalen Bedarfsleistungen (insbesondere Sozialhilfe) näher betrachtet. Überdies werden die Spezifitäten bei Massnahmen der KESB (Fürsorgerische Unterbringung) beleuchtet.
Rémy Wyssmann
Ob es für einen Gutachter eine Tendenz gibt, Arbeitsunfähigkeit eher zurückhaltend oder grosszügig anzuerkennen, ist für die davon betroffenen Personen von existentiellem Interesse. Nach dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 18. Dezember 2015 (8C_599/2014) sah es fast so aus, dass der Wunsch vieler IV-Versicherter nach mehr Transparenz im Gutachterwesen gestorben ist. In Luzern damals wurde sinngemäss beschieden, dass Gutachterstatistiken nicht aussagekräftig seien. Verschiedene MEDAS-Stellen begannen darauf, ihre in den Jahresberichten aufgelegten Ergebniszahlen wieder zurückzuhalten. Umso mehr schlug das Leiturteil BGE 144 I 170 aus Lausanne in Versicherungs- und Fachkreisen wie eine Bombe ein. Faktisch empfiehlt das Bundesgericht in diesem Neulandurteil den kantonalen IV-Stellen Statistiken zu erstellen, um dem Öffentlichkeitsprinzip zu genügen. Der Workshop versucht darzulegen, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die gutachterlichen Abklärungen hat und welche Fallstricke dabei zu beachten sind.