Zulassungskriterien
Zum Masterstudium in Musikpädagogik instrumental/ vokal mit dem künstlerischen Hauptfach Kammermusik zugelassen wird, wer über ein abgeschlossenes Masterstudium in vokaler oder instrumentaler Performance verfügt, die Eignungsabklärung bestanden und einen Studienplatz bekommen hat (Anzahl beschränkt)
Es werden nur feste Ensembles zugelassen, die aus mindestens 3 Personen bestehen.
Für weitere Zulassungskriterien siehe Studienreglement Master of Arts FHNW in Musikpädagogik
Eingangskompetenzen
Das Ensemble verfügt über:
- ein breit gefächertes Repertoire, eine gemeinsame musikalische Biografie und eine klare Vorstellung vom beruflichen Profil, das entwickelt werden soll
- einen erkennbaren und unverwechselbaren Ensembleklang, Bühnenpräsenz, musikalische und instrumentale Fähigkeiten auf Masterniveau sowie die Fähigkeit, andere Musiker zu führen und zu begleiten;
- die technische Beherrschung des Instrumentes;
- eine ausgezeichnete musikalische Ausdrucksfähigkeit, um die eigenen Interpretationsentscheidungen überzeugend zu vertreten;
- eine einschlägige Bühnenerfahrung und selbstbewusste Bühnenpräsenz
- Bewerber und Bewerberinnen für den Master Musikpädagogik verfügen darüber hinaus über pädagogische Eignung und Interesse.
Sprachanforderungen
Zu Beginn des Studiums werden sehr gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Von Studienbewerber:innen nicht-deutscher Muttersprache wird mindestens ein Zertifikat B1 (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erwartet.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung besteht aus mehreren Prüfungsteilen.
Ablauf
Erste Runde: Videoaufnahme
Mit der Anmeldung muss eine Videoaufnahme eingereicht werden.
Videoanforderungen
Das Programm auf dem Video muss mindestens 20 Minuten betragen und eine repräsentative Auswahl von Werken (auch einzelnen Sätzen) aus mindestens drei verschiedenen Epochen beinhalten. Die einzelnen Werke/Sätze müssen jeweils zwingend ohne Schnitte aufgenommen und eingereicht werden. Wird ein zusammenhängendes File mit dem gesamten Programm eingereicht, sind zwischen den Stücken Markierungen einzufügen, die das gezielte Anwählen einzelner Werke resp. Sätze für die Prüfungskommission erleichtern.
Mikrofon: Es wird empfohlen, ein geeignetes Stereo-Mikrofon zu verwenden und dieses angemessen zu platzieren. Im Notfall kann aber auf integrierte Mikrofone von Kameras, Computern oder Handys zurückgegriffen werden.
Die Videoaufnahme soll aus einer festen Kameraperspektive erfolgen. Hände und Gesicht der Musiker:innen müssen sichtbar sein. Öffentliche Aufnahmen können eingereicht werden, solange sie die oben genannten Bedingungen erfüllen (keine Schnitte) und nicht älter als 6 Monate sind.
Laden Sie das Video auf YouTube hoch und fügen Sie den Link Ihrer Anmeldung hinzu. Die Werkliste fügen Sie Ihrer Anmeldung bei oder senden uns diese bis 15. Februar per Mail an cmVnaXN0cmF0aW9uLmhzbUBmaG53LmNo.
Zweite Runde: Vorspiel/Vorsingen vor Ort
Bei Bedarf werden die Studienbewerber:innen zu einer zweiten Runde vor Ort eingeladen.
Pädagogische Eignungsabklärung
Die pädagogische Eignungsprüfung bezieht sich auf das im vorhergehenden Master studierte Instrument.
Pädagogische Eignungsabklärung (externe Bewerber:innen)
Kandidat:innen, die zum Vorspiel vor Ort eingeladen werden, sind aufgefordert, ein Video mit einer Lehrprobe von 20’ Dauer mit einem Schüler oder einer Schülerin des eigenen Instruments einzureichen. Der Schüler/ die Schülerin kann auf Anfänger- oder Fortgeschrittenenniveau sein, das Alter ist nicht limitiert. Die Lehrprobe ist nach Möglichkeit auf Deutsch abzuhalten. Ist dies organisatorisch nicht möglich, muss die Lektion entweder auf Englisch stattfinden oder das Video entsprechend untertitelt werden. Die Aufnahme darf nicht älter als 6 Monate sein. Laden Sie das Video auf Youtube hoch und senden Sie
- den Link
- Informationen zum Schüler, zur Schülerin (Alter und Besonderheiten, Unterricht seit wann)
- allfällige Kopien des verwendeten Notenmaterials
- eine kurze schriftliche Reflexion Ihres Unterrichts
bis 10. April per Mail an cmVnaXN0cmF0aW9uLmhzbUBmaG53LmNo.
Pädagogische Eignungsabklärung (interne Bewerber:innen)
Bei internen Studienbewerber:innen findet die pädagogische Eignungsprüfung (nach einer vorgängigen Studienplatzabklärung durch die Studiengangsleitung) im Frühlingssemester vor Ort statt. Die Termine werden individuell kommuniziert. Diese besteht aus einer Lehrprobe von 20 Minuten (die Zuteilung der Schüler:innen erfolgt durch die Fachdidaktikdozierenden) auf Deutsch und einem anschliessenden Reflexionsgespräch.
Zeitpunkt
Die Eignungsabklärung vor Ort findet im April statt. Hier die genauen Termine.
Anmeldung
Das Anmeldefenster ist vom 15.12.-15.2. geöffnet.
Mit der Anmeldung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
Lebenslauf, Motivationsschreiben, Maturzeugnis, Bachelordiplom, Masterdiplom
Bekanntgabe Ergebnisse
Die Ergebnisse der ersten Runde werden Ende März per E-Mail bekannt gegeben.
Die Ergebnisse der zweiten Runde werden im Mai per E-Mail bekannt gegeben.