Immatrikulation an der HGK Basel

    Wir freuen uns, dass Sie sich für das Studium an der Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel FHNW entschieden haben. Auf dieser Website finden Sie wissenswerte Informationen rund um Ihr Studium.

    Nach bestandener Eignungsabklärung schliesst sich der Prozess der Immatrikulation an, mit dem die Neustudierenden an der Hochschule definitiv eingeschrieben werden. Sie erhalten von der Zentralen Studienadministration der HGK Basel (ZSA) ca. 3 Monate vor Studienbeginn eine Informationsmail mit allen Informationen zur Immatrikulation und einer Frist, bis wann die relevanten Unterlagen eingereicht werden müssen.

    Bitte beachten Sie auch unsere FAQs zum Immatrikulationsverfahren an der HGK Basel.

    Bitte laden Sie die Kopien über die Online-Plattform hoch und schicken Sie die Unterlagen im Original per Post an:

    Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel FHNW
    Zentrale Studienadministration ZSA
    Freilager-Platz 1
    4002 Basel

    Alternativ können Sie die Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen, persönlich in den Briefkasten werfen oder am Empfang der HGK Basel abgeben.

    Immatrikulationsunterlagen

    Sie erhalten von der ZSA eine E-Mail mit der Info zu den Dokumenten, die für die Immatrikulation benötigt werden.

    Für das Bachelor-Studium

    • Maturitätszeugnis im Original (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität oder äquivalentes Zeugnis). Das Original wird Ihnen zu Semesterbeginn zurückgegeben.
    • Personalienblatt online ausfüllen, im Original einreichen (im Nachhinein dürfen keine händischen Änderungen auf dem Ausdruck vorgenommen werden). Bitte beachten sie die FAQs.
    • Beilage zum Personalienblatt (ist auf der zweiten Seite des Personalienblattes ersichtlich).

    Für das Master-Studium

    • Master- oder Bachelor-Diplom im Original (höchster Abschluss). Gilt nur für Studienanwärter:innen, welche NICHT an einer Hochschule/Universität in der Schweiz immatrikuliert waren. Das Original wird Ihnen zu Semesterbeginn zurückgegeben.
    • Personalienblatt online ausfüllen, im Original einreichen (im Nachhinein dürfen keine händischen Änderungen auf dem Ausdruck vorgenommen werden). Bitte beachten sie die FAQs.
    • Beilage zum Personalienblatt (ist auf der zweiten Seite des Personalienblattes ersichtlich).

    Für das Bachelor-Studium

    • Maturitätszeugnis (gymnasiale Maturität, Berufsmaturität, Fachmaturität oder äquivalentes Zeugnis). Gilt nur für Studienanwärter:innen, welche bereits an einer Hochschule/Universität in der Schweiz immatrikuliert waren.
    • Fähigkeitszeugnis oder Fachmittelschulausweis (falls vorhanden, gilt nur für Schweizer Studienanwärter:innen).
    • Exmatrikulationsbescheinigungen (Abrechnungsblatt) und Transcript of Records mit Ausweisung der ECTS von allen vorherigen Studien, auch bei Studienabbruch (falls vorhanden).
      Diese Bescheinigung weist die Summe aller Studienleistungen in den abgerechneten ECTS-Kreditpunkten aus.
    • Einverständniserklärung HGK FHNW (pdf). Bitte beachten sie die FAQs.

    Für das Master-Studium

    • Master- und/oder Bachelor-Diplom (alle Abschlüsse).
    • Maturitätszeugnis (Maturität, BM, FMS oder äquivalentes Zeugnis). Gilt nur für Studienanwärter:innen, welche bereits an einer Hochschule/Universität in der Schweiz immatrikuliert waren.
    • Fähigkeitszeugnis oder Fachmittelschulausweis (falls vorhanden). Gilt nur für Schweizer Studienanwärter:innen.
    • Exmatrikulationsbescheinigungen (Abrechnungsblatt) und Transcript of Records mit Ausweisung der ECTS von allen vorherigen Studien, auch bei Studienabbruch (falls vorhanden).
      Diese Bescheinigung weist die Summe aller Studienleistungen in den abgerechneten ECTS-Kreditpunkten aus.
    • Einverständniserklärung HGK FHNW (pdf).Bitte beachten sie die FAQs.

    Sollten Sie ab Mitte Juni keinen Zugang zu den Dokumenten haben oder keine Möglichkeit, diese über die Online-Plattform und per Post einzusenden, so beauftragen Sie bitte eine Ihnen nahestehende Person damit und bereiten Sie die Unterlagen entsprechend vor. Beachten Sie unbedingt die von der Zentralen Studienadministration kommunizierten Fristen und Termine.

    Nachdem wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, erstellen wir Ihren FHNW-Account, mit dem Sie eine students.fhnw.ch-E-Mail-Adresse erhalten. Sie können dann damit im Intranet auf «Mein Studium» zugreifen.

    Beachten Sie auch unsere FAQ zur Immatrikulation an der HGK Basel.

    Informationen für internationale Studierende

    Bitte beachten Sie die Vorgaben des Bundes auf der Website des EDA

    Besitzen Sie die Staatsbürgerschaft eines der folgenden EU- und EFTA-Länder sowie Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Australien, Brunei und Vereinigtes Königreich, so sind von der Visumpflicht befreit:

    • EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Tschechische Republik, Zypern.
    • EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen

    Als Studierender aus einem dieser Länder befolgen Sie bitte folgende Anweisungen:

    Obwohl Sie für die Einreise kein Visum benötigen, brauchen Sie für die Immatrikulation die Aufenthaltsbewilligung (siehe unten), die Sie gesetzlich vorgeschrieben innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohnerkontrolle, Einwohnerdienste) Ihres neuen Wohnorts in der Schweiz beantragen müssen.

    Wenn Sie erst kurz vor Beginn des Semesters einreisen, werden Sie die Aufenthaltsbewilligung ggf. nicht innerhalb der notwendigen Frist für die Immatrikulation bei uns einreichen können. Wir bitten Sie daher, sich vorab bei der kantonalen Migrationsbehörde zu melden und eine vorläufige Bestätigung der Aufenthaltsbewilligung zu verlangen. ACHTUNG: Basel-Stadt und Basel-Landschaft verlangen dafür ein Gesuch, das mindestens zwei Monate vor Beginn des Studiums eingereicht werden muss.
    Sie können auch online vorab einen Termin beim Migrationsamt vereinbaren.

    Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und sind unverbindlich. Die zugrundeliegenden Vorschriften können sich seit der letzten Aktualisierung geändert haben. Für verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Staatssekretariats für Migration oder wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

    Haben Sie die Staatsbürgerschaft eines sogenannten Drittstaates (alle Länder ausser EU- und EFTA-Staaten sowie Australien, Brunei, Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Vereinigtes Königreich), so brauchen Sie für die Einreise in die Schweiz ein nationales Visum Typ D (für langfristige und geregelte Aufenthalte in der Schweiz von mehr als 90 Tagen).

    Wichtig
    Es ist von äusserster Wichtigkeit, dass Sie keinesfalls mit einem Touristenvisum in die Schweiz einreisen. Bitte beachten Sie, dass ein Touristenvisum nach der Einreise NICHT in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden kann!

    Zeitpunkt
    Bitte reichen Sie Ihren Visumsantrag so früh wie möglich aber spätestens 3 Monate vor dem geplanten Einreisedatum persönlich bei der entsprechenden Schweizer Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat, nicht Konsulat) an Ihrem Wohnort ein. Wird dem Begehren durch die zuständige Migrations- oder Fremdenpolizeibehörde entsprochen, sind die Voraussetzungen für die Einreise und den studienbedingten Aufenthalt erfüllt.

    Voraussetzungen
    Studierende aus Drittstaaten, die in der Schweiz eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten, können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn:

    • eine Bestätigung der Schulleitung resp. der Hochschule vorliegt, dass die Aus- oder Weiterbildung aufgenommen werden kann;
    • eine bedarfsgerechte Unterkunft zur Verfügung steht;
    • die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind; und
    • die Wiederausreise gesichert erscheint.

    Dokumente
    Die zusammen mit einem Visumantrag einzureichenden Dokumente sowie das Verfahren hängen vom Wohnsitzland des Visumantragstellenden ab. Informationen über die Bedingungen zur Einreichung eines Visumantrags liefern die entsprechenden Länderseiten.
    Bitte beachten Sie, dass das Fehlen eines einzigen Dokumentes zu erheblichen Verzögerungen führen kann. 

    Entscheid
    Ihr Antrag für ein Studierendenvisum wird von der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat an das zuständige kantonale Migrationsamt in der Schweiz weitergeleitet, das über Ihren Antrag entscheiden wird. Das Migrationsamt behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und Informationen anzufordern.

    Bitte beachten Sie, dass der Entscheid des Migrationsamtes unabhängig von Ihrer Zulassung an der HGK Basel getroffen wird. Die HGK Basel hat keinen Einfluss auf diesen Entscheid und ist nicht über Ihren Visumsantrag informiert.

    Die HGK Basel kann den Prozess nicht beschleunigen. Wenn Sie Ihren Visumsantrag länger als 6 Wochen eingereicht haben und Fragen zu Ihrem Visum haben, kontaktieren Sie bitte direkt das zuständige Migrationsamt. 

    Ablehnungsgründe
    Bitte beachten Sie, dass es keine Garantie für die Erteilung eines Visums gibt und der Entscheid allein beim zuständigen Migrationsamt liegt. In der Regel werden Visumsanträge abgelehnt von Studierenden, die bereits einen Abschluss in dem angestrebten Studienfach haben, sowie von unvollständigen Visumsanträgen. Bitte überprüfen Sie insbesondere die finanziellen Anforderungen. 

    Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und sind unverbindlich. Die zugrundeliegenden Vorschriften können sich seit der letzten Aktualisierung geändert haben. Für verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Staatssekretariats für Migration oder wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

    Für Ihren Studienaufenthalt in der Schweiz benötigen Sie auf jeden Fall eine Aufenthaltsbewilligung - unabhängig davon, ob Sie für die Einreise ein Visum brauchen. Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Einwohnerkontrolle an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Anmeldung und die dazugehörigen Unterlagen sind gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass die HGK die Kosten nicht übernimmt.

    Die Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Für EU / EFTA-Studierende gilt daher: beantragen Sie gleich mit der Aufenthaltsbewilligung auch eine Arbeitsbewilligung, damit Sie parallel zum Studium einen Nebenerwerb ausführen können (siehe Merkblatt «Nebenerwerb»)

    Sobald Sie sich auf dem Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde angemeldet haben, wird das Amt für Migration entsprechend aufgefordert, Ihre Aufenthaltsbewilligung auszustellen. Bereiten Sie bitte folgende Dokumente vor Abreise in die Schweiz vor, welche Sie dann bei der Einwohnerkontrolle, resp. dem Migrationsamt in der Schweiz vorlegen müssen:

    1. einen gültigen Personalausweis / Pass
    2. Studienbestätigung
    3. Mietvertrag
    4. Gültige Krankenversicherung
    5. Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel: Als Nachweis gilt ein eigener Kontoauszug oder (bei Studierenden aus der EU/EFTA) ein Brief der Eltern/eines Bürgen mit Wohnsitz in der Schweiz, in dem diese bestätigen, dass Sie mit CHF 1'750 pro Monat finanziell unterstützt werden.
    6. Bargeld zum Begleichen der Gebühren:
      - ca. CHF 40.- (Meldebestätigung)
      - ca. CHF 70.- (EU-Länder) / ca. CHF 250.- (Nicht-EU-Länder) (Ausweisgebühr)

    Die Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann dann bei längerer Studienzeit verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung erneut ein finanzieller Nachweis erbracht werden muss.

    Wer länger als drei Monate in der Schweiz studiert, unterliegt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht der Schweiz. Für Studierende aus einem EU- oder EFTA-Land reicht die europäische Krankenversicherungskarte.

    Weitere Informationen der FHNW

    Dreispitz Basel / Münchenstein

    Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Hochschule für Gestaltung und Kunst Basel FHNW

    Freilager-Platz 1

    4142 Münchenstein b. Basel