Zentrale Studienadministration (ZSA)

    Auftrag

    • gewährleistet rechtlich einwandfreie und faire Verfahren zur Zulassung ins Studium
    • sorgt für ein auf die institutionellen Anforderungen ausgerichtetes sowie auf den Bedarf der Studierenden, Lehrenden und weiteren Akteure abgestimmtes reibungsloses Funktionieren der Studienadministrationsprozesse
    • liefert der Hochschulleitung und den Instituten die erforderlichen Führungsinformationen.
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