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Wissenschaftliche Begleitung Neue Aufsicht Kinder- und Jugendheime BL

Im Projekt «Wissenschaftliche Begleitung Neue Aufsicht Kinder- und Jugendheime BL» wird ein neues Konzept für die Aufsicht über Kinder- und Jugendheime entwickelt und erprobt.

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Gemäß der (Bundes-)Verordnung zur Aufnahme von Pflegekindern sind Kinder- und Jugendheime bewilligungspflichtig und unterliegen einer behördlichen Aufsicht. Im Kanton Basel-Landschaft ist das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) für die Aufsicht über Kinder- und Jugendheime sowie Pflegefamilien mit Heimbewilligung zuständig. In Zusammenarbeit mit dem AKJB entwickelt das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) ein neues Konzept für die Aufsicht über die eben genannten Einrichtungen im Kanton Basel-Landschaft. Ausserdem begleitet das IKJ das AKJB  bei der Erprobung der neuen Aufsichtskonzeption.

In einer ersten Projektphase (Juni 2022 bis Juni 2023) erarbeitete das IKJ konzeptionelle Grundlagen sowie einen Leitfaden und diverse Instrumente (wie Gesprächsleitfäden oder Berichtsvorlagen) für die Aufsichtstätigkeit. Im Rahmen von Workshops wurden die entwickelten Produkte mit dem AKJB diskutiert.

In der zweiten Projektphase (Dezember 2023 bis März 2025) geht es um die Konsolidierung und Optimierung der bisherigen Ergebnisse. Zudem unterstützt das IKJ das AKJB bei der Anpassung der Bewilligungsvoraussetzungen, der Überarbeitung der Selbstberichterstattung durch die Einrichtungen und der Kommunikation des neuen Aufsichtskonzepts an die Heimeinrichtungen.

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