Berufliche Teilhabe verwirklichen, messen und steuern
Die UN-Behindertenrechtskonvention bringt Herausforderungen an Einrichtungen der Behindertenhilfe: Die Qualität der Teilhabe und die Wirkung von Hilfestellungen müssen gemessen werden. Dazu braucht es neue Ansätze und Instrumente.
Es ist Freitagmorgen im Restaurant «Ratskeller». Es dampft und zischt in den Kochtöpfen. Der Duft von Spargelcrèmesuppe und angebratenem Fisch steigt der Küchencrew in die Nase. Der Restaurantleiter erläutert den Mitarbeitenden im Service die aktuellen Mittagsangebote. Unter den Mitarbeitenden ist auch Cyril*. Er lebt seit seiner Geburt mit einer Beeinträchtigung, die ihm das Lernen erschwert.
Teilhabe von Menschen mit Handicap
«Am liebsten berate ich die Gäste. Ich bringe aber auch das Essen oder räume den Tisch ab», erzählt Cyril. Zusammen mit anderen Menschen mit einer Beeinträchtigung arbeitet er täglich einige Stunden im lebhaften Gastronomiebetrieb. Ihm gefällt, dass er hier gebraucht wird und er schätzt die Zusammenarbeit im Team. Dieses setzt sich aus Mitarbeitenden mit und ohne Handicap zusammen. Dass das Restaurant so aussieht, wie es nun ist, beruht auf den Ideen und Bedürfnissen von Cyril und anderen Menschen mit Beeinträchtigungen.
Neue Herausforderungen für etablierte Einrichtungen der Behindertenhilfe
Für etablierte Einrichtungen der Behindertenhilfe, wie der Arbeitgeberin* von Cyril, bringt das ‘Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen’ neue Herausforderungen mit sich. Als Ziel und Aufgabe wird darin die chancengleiche, selbstbestimmte und normalisierte Teilhabe beschrieben. Um diese zu gewährleisten, müssen die Qualitätsversprechen bezogen auf die Teilhabe von Menschen mit Handicap gemessen werden können.
Die Hochschule für Soziale Arbeit der FHNW befasst sich ganzheitlich mit der Frage, wie Menschen mit Handicap eine möglichst normalisierte Teilhabe ermöglicht werden kann. Im Forschungsprojekt «Teilhabe verwirklichen» erarbeitet sie in Kooperation mit Einrichtungen der Behindertenhilfe, Fachleuten und Menschen mit Handicap neue Ansätze und Instrumente, um die Qualität der Teilhabe und die Wirkung von Hilfestellungen zu messen.
Die Arbeitgeberin von Cyril hat bereits eine erste Massnahme zur Qualitätsmessung umgesetzt: In regelmässigen Gesprächen wird eruiert und festgehalten, welche Tätigkeiten ihm Freude bereiten und in welchem Bereich er gerne mehr Verantwortung übernehmen möchte. Dadurch wird Cyril bei seiner Arbeit angemessen unterstützt und gefordert.
Gemeinsamer Prozess
Eine inklusive Gesellschaft anerkennt die Vielfalt der Menschen als Stärke. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und ohne gesellschaftliche Barrieren an allen Lebensbereichen teilnehmen können. Die notwendigen Entwicklungsarbeiten hin zur vollen und wirksamen Teilhabe (gemäss der UN-Behindertenrechtskonvention) erfordern die Zusammenarbeit vieler Akteurinnen und Akteuren.
*Fiktives Beispiel
Das Projekt «Teilhabe verwirklichen, messen und steuern», welches wir gemeinsam mit der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW durchführen, generiert/entwickelt mit uns praxisnahe Erkenntnisse, welche passgenau die aktuellen Entwicklungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung aufgreifen und so unter anderem Organisationsentwicklungsprozesse ermöglichen.