Logopädie: Zulassung

    Direkte Zulassung

    Um direkt zum Studiengang Logopädie zugelassen werden zu können, benötigen Sie einen der folgenden Abschlüsse

    • Gymnasiale Maturität
    • EDK-anerkanntes Lehrdiplom
    • Fachhochschulabschluss

    Verfügen Sie über keinen der genannten Abschlüsse könnte die alternative Zulassungsmöglichkeit, das Zulassungsverfahren «sur dossier», für Sie interessant sein. Siehe unten unter «Alternative Zulassungsmöglichkeiten».

    Wenn Sie über eine Fachmaturität oder Berufsmaturität verfügen, können Sie über das Zulassungsverfahren «sur dossier», die Passerelle oder eine Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität zum Studium zugelassen werden.

    Zulassungsverfahren «sur dossier»

    Falls Sie über 27 Jahre alt sind und in den Studiengang eintreten möchten, aber nicht über den erforderlichen Bildungsabschluss verfügen, bietet die PH FHNW die Möglichkeit des Zulassungsverfahrens «sur dossier».

    Besondere Empfehlung für den Studiengang Logopädie: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Studienplätzen, empfiehlt es sich, das Zulassungsverfahren «sur dossier» im Herbst zu absolvieren.

    Weitere Informationen zum Zulassungsverfahrens «sur dossier»

    Ergänzungsprüfung Niveau gymnasiale Maturität

    Die Prüfung bietet zum Beispiel die PH Bern, die PH Zürich oder die PH Luzern an.

    Passerelle Berufs- oder Fachmaturität für universitäre Hochschulen

    Diese wird gesamtschweizerisch durchgeführt und die auch den Zugang zu allen universitären Hochschulen eröffnet.

    Im Bildungsraum Nordwestschweiz bieten die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene AME sowie das Gymnasium Kirschgarten in Basel einen fakultativen zweisemestrigen Vorbereitungskurs an.

    Eignungsprüfungen

    Sie absolvieren vor Studienbeginn eine phoniatrische und eine logopädische Eignungsprüfung:

    Phoniatrische Eignungsprüfung

    Mit der Anmeldung zum Studiengang Logopädie ist eine positive phoniatrische Eignungsprüfung einzureichen. In dieser bestätigt eine approbierte*r Phoniater*in schriftlich, dass aus medizinischer Sicht kein Befund vorliegt, der Ihrer späteren Berufsausübung im logopädischen Berufsfeld entgegensteht. Die Eignungsprüfung organisieren Sie eigenverantwortlich und tragen auch die Kosten selbst.

    Logopädische Eignungsprüfung

    Die logopädische Eignungsprüfung prüft Ihre für den Beruf als Logopäd*in massgebenden sprachlichen, sprecherischen, stimmlichen und sozialen Fähigkeiten.
    Für die logopädische Eignungsprüfung melden Sie sich direkt bei der PH FHNW mit dem untenstehenden Formular an. Eine Anmeldung zur logopädischen Eignungsprüfung ist jederzeit möglich. Die PH FHNW empfiehlt eine frühzeitige Anmeldung. Für den Studienbeginn im jeweiligen Herbstsemester muss die Anmeldung bis längstens 30. April erfolgt sein.

    Anmeldeformular logopädischen Eignungsprüfung

    Mit der Anmeldung zur logopädischen Eignungsprüfung bestätigen Sie, dass Sie voraussichtlich die formalen Zulassungsbedingungen zum Studiengang Logopädie erfüllen werden und dass Sie beabsichtigen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Studium in Logopädie an der PH FHNW aufzunehmen.

    Im Gutachten wird die qualifizierende Beurteilung «empfohlen», «mit Vorbehalt empfohlen», «nicht empfohlen» ausgestellt. Es können nur Studienbewerber*innen mit der Beurteilung «empfohlen» oder «mit Vorbehalt empfohlen» aufgenommen werden.

    Lautet die Beurteilung «mit Vorbehalt empfohlen», legt die Durchführungsstelle im Gespräch mit der Studienbewerberin bzw. dem Studienbewerber die für die Zulassung notwendigen Auflagen schriftlich fest. Diese Auflagen können bis spätestens zum Ende des ersten Studienjahres erfüllt werden.
    Die logopädische Eignungsprüfung ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig, sofern in dieser Zeit keine Ereignisse eintreten, welche eine erneute Prüfung erforderlich machen.

    Reglementarische Bestimmungen zur phoniatrischen und logopädischen Eignungsprüfung (PDF)

    Zulassungspraktikum

    Das Zulassungspraktikum dient dem Kennenlernen von sozialen und institutionellen Aspekten der späteren beruflichen Tätigkeit als Logopädin oder Logopädie sowie der Klärung der eigenen Studien- und Berufsmotivation. Das Praktikum soll den direkten Kontakt mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in einem beruflichen Kontext, nicht aber notwendigerweise an einer logopädischen Arbeitsstelle gewährleisten.

    Das Zulassungspraktikum umfasst 12 Wochen bei einem Beschäftigungsgrad von mind. 80%. Es kann in Teilzeit absolviert werden und dauert dann entsprechend länger. Die Praktikumsform (Tagespraktika, Blockpraktika, anderes) und der Praktikumsort (in den Bereichen Pädagogik, Soziales, Gesundheit oder im Ausland) kann frei gewählt und auf verschiedene Praktikumsformen- und -orte aufgeteilt werden.

    Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Logopädie sind bei der Anmeldung die Arbeitsverträge mit den gewählten Einrichtungen oder sofern bereits vorhanden die Arbeitszeugnisse respektive Arbeitsbestätigungen beizulegen. Sollten die Arbeitszeugnisse respektive Arbeitsbestätigungen bis zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vorliegen, sind sie bis spätestens zum 1. September vor Studienbeginn der Zentralen Studienadministration der PH FHNW (ZSA) nachzureichen.

    Reglementarische Bestimmungen zum Zulassungspraktikum (PDF)

    Beachten Sie auch die Hinweise zum Sprachkompetenznachweis Deutsch bei ausländischem Diplom und/oder nicht-deutscher Muttersprache.

    Sind Sie unsicher, ob Sie zum gewünschten Studiengang zugelassen sind?

    Gerne prüfen wir Ihre Zulassungsmöglichkeiten. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an: zulassung-anerkennung.ph@fhnw.ch mit folgendem Inhalt:

    • Angabe gewünschter Studiengang
    • aktueller Lebenslauf
    • Abschlusszeugnis / gegebenenfalls Diplome