Konflikt im Begleiteten Berufseinstieg?

    Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages seitens der Studierenden informieren die Studierenden die Kontaktperson PH FHNW, bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages seitens der Schule informiert die Schulleitung die Kontaktperson PH FHNW. Die Kontaktperson PH FHNW informiert dann die weiteren relevanten internen Stellen der PH FHNW und die Kontaktperson Kanton.

    Bei einer ungenügenden Bewertung der Unterrichtstätigkeit im Rahmen des Praxismoduls der PH FHNW informiert die Praxislehrperson die Studierenden und die Schulleitung.

    Bei einem Konflikt zwischen Studierenden und Praxislehrperson wenden sich die Studierenden an die Kontaktperson PH FHNW. Bei einem Konflikt zwischen Studierenden und Mentoratsperson wenden sich die Studierenden an ihre Schulleitung.

    Bei Studienabbruch, Studienunterbruch, Wechsel des Studienmodells, Studienausschluss oder Fach-sperren informiert die Kontaktperson PH FHNW die Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet, ob die Personen als Lehrperson an ihrer Schule weiterarbeiten können. Die Schulleitung informiert unabhängig vom Ausgang dieses Entscheids die Kontaktperson Kanton.

    Kontakt

    Die entsprechenden Kontaktangaben finden sich für die Kontaktperson PH FHNW im «Formular zur Stellenmeldung» und für die Kontaktpersonen Kanton im jeweiligen «Kantonsspezifischen Factsheet zur Anstellung mit Begleitetem Berufseinstieg».