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Konflikt im Begleiteten Berufseinstieg?

In Konfliktfällen wird versucht, zunächst durch ein Gespräch eine gemeinsame Lösung zu finden.

Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages (a) seitens der Studierenden informieren die Studierenden die Kontaktperson der PH FHNW. Bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages (b) seitens der Schule informiert die Schulleitung die entsprechende Kontaktperson des Kantons. Kündigungen werden jeweils zeitnah als Einzelfall behandelt, um die weitere Perspektive für die Studierenden zu erörtern. Dazu löst im Fall (a) die Kontaktperson der PH FHNW und im Fall (b) die Kontaktperson des Kantons ein Gespräch mit folgenden Parteien aus: Student*in, Kontaktperson des Kantons, PH FHNW-Vertreter*in.

Bei einer ungenügenden Bewertung der Unterrichtstätigkeit im Rahmen des Praxismoduls der PH FHNW informiert die Praxislehrperson die Studentin, den Studenten, die Schulleitung sowie die PH FHNW. Die Praxislehrperson löst ein Gespräch aus zwischen Student*in, Schulleitung, Praxislehrperson und PH FHNW-Vertreter*in zur Klärung des weiteren Vorgehens.

Bei einem Studienabbruch, Wechsel des Studienmodells, Studienausschluss oder bei Nichterfüllen der Studienleistungen informiert die studierende Person die Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet, ob die Person als Lehrperson an dieser Schule weiterarbeiten kann.

Bei einem Konflikt zwischen Student*in und Mentorats-/Praxislehrperson besprechen sich eine Vertretung der Schule (Schulleitung), Vertretung PH FHNW, Student*in sowie Mentorats-/Praxislehrperson.

Kontakt

Die entsprechenden Kontaktangaben finden sich für die Kontaktperson der PH FHNW im «Formular zur Stellenmeldung» und für die Kontaktpersonen der Kantone im jeweiligen «Kantonsspezifischen Factsheet zur Anstellung mit Begleitetem Berufseinstieg».

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