Bewerben
Hier finden Sie alle Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Arbeitswelterfahrung, Online-Selbst-Assessment, Zulassungs- und Aufnahmeverfahren, Bewerbungsdossier, Anmeldung und Gebühren.
Vorbildung
- Anerkannte Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf (z.B. Berufsmaturität Soziales und Fachmann/Fachfrau Betreuung EFZ)
- Anerkannte Berufsmaturität ohne berufliche Grundbildung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf
- Anerkannte Fachmaturität in einem dem Fachbereich verwandten Berufsfeld
- Anerkannte Fachmaturität in einem anderen Berufsfeld
- Anerkannte gymnasiale Maturität
- Eine anderweitig erworbene, gleichwertige allgemeinbildende Ausbildung auf dem Niveau einer Berufs- oder Fachmaturität (z.B. IMS-F – Zertifikat der Rudolf-Steiner-Schule)
- Abschluss einer höheren Fachschule in einem dem Fachbereich verwandten Berufsfeld. Ein HF-Abschluss Sozialpädagogik ermöglicht die Zulassung zu einem verkürzten Studium
- Abschluss einer höheren Fachschule in einem anderen Berufsfeld
- Anerkannter ausländischer Studienberechtigungsausweis (Abitur, Fachhochschulreife u.a.)
- Personen über 30 Jahre ohne einen der genannten Abschlüsse können sich direkt bei ASD Villari für das Atelier sur Dossier-Verfahren bewerben. Infos zur Bewerbung, zum Aufbau und zum Inhalt des Ateliers unter www.asdvillari.ch
Die Zulassung mit weiteren Abschlüssen der höheren Berufsbildung (Höhere Fachprüfung, Berufsprüfung) erfolgt gemäss «Best Practice Zulassung zum Bachelorstudium an Fachhochschulen» von swissuniversities.
Wenn Sie Ihren Studienberechtigungsausweis erst im Sommer erhalten, können Sie sich frühestens am 1. Juni bis spätestens am 20. Juni (Anmeldeschluss) mit einer Bestätigung der Schule (Schulleitung bzw. Rektorat) bei uns anmelden. Im Schreiben der Schule muss bestätigt werden, dass sämtliche Schulleistungen bestanden sind, die Schulausbildung definitiv im laufenden Schuljahr abgeschlossen wird und der Studienberechtigungsausweis bis spätestens 31. Juli vorliegt.
Die Zulassung zum Studium setzt voraus, dass kein Ausschluss aus einem gleichen oder vergleichbaren Studiengang vorliegt. Die Direktorin, der Direktor der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW entscheidet auf Gesuch hin über begründete Ausnahmen.
Arbeitswelterfahrung
- 1 Jahr qualifizierte Arbeitswelterfahrung, davon mindestens 550 Stunden (bei einem Arbeitspensum von mindestens 40 Prozent) im Berufsfeld Soziale Arbeit
Der Nachweis der Arbeitswelterfahrung entfällt bei bereichsspezifischer Vorbildung:
- Berufsmaturität Gesundheit/Soziales mit einer Lehre im Berufsfeld Soziale Arbeit (Fachmann/Fachfrau Betreuung EFZ)
- Fachmaturität Berufsfeld Soziale Arbeit
- Diplom Höhere Fachschule Sozialpädagogik
Bitte beachten: Unter dem Menüpunkt «Arbeitswelterfahrung» finden Sie wichtige weiterführende Informationen zu den Anforderungen an die qualifizierte Arbeitswelterfahrung.
Online-Selbst-Assessment
- Nachweis der Teilnahme am Online-Selbst-Assessment durch das Teilnahmezertifikat. Das Teilnahmezertifikat wird nach Abschluss der Bearbeitung zum Download zur Verfügung gestellt (es enthält keine Angaben zu Ihren persönlichen Ergebnissen und dient ausschliesslich dem Nachweis der Durchführung).
Weitere Informationen sowie den Zugangslink für die Durchführung finden Sie unter dem Menüpunkt «Online-Selbst-Assessment».
Sprache
Studienanwärterinnen und -anwärter, die Deutsch als Zweitsprache sprechen, haben den Nachweis genügender Kenntnisse der Unterrichtssprache für das Bachelor-Studium auf dem Niveau C1 bei der Anmeldung zum Zulassungsverfahren vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Um einen Studienplatz zu erhalten ist der Nachweis einer qualifizierten Arbeitswelterfahrung von gesamthaft mindestens einem Jahr (12 Monaten) erforderlich. Diese setzt sich zusammen aus einer spezifischen Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit und einer allgemeinen Arbeitswelterfahrung.
Spezifische Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit
Um sich für einen Studienplatz zu bewerben, ist der Nachweis einer praktischen Tätigkeit im Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit mit einem Stellenpensum von mindestens 40 Prozent und einem Umfang von mindestens 550 Stunden zu erbringen. Diese spezifische Arbeitswelterfahrung muss durchgehend in derselben Organisation stattfinden und zum Zeitpunkt der Anmeldung abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.
Davon profitieren Sie
- Entscheidungshilfe für das Studium in Sozialer Arbeit
- Praktischer Erfahrungshintergrund für das Studium
- Einblick in die Berufswelt der Sozialen Arbeit und Kennenlernen der fachbezogenen Arbeitsbedingungen
- Qualifizierte Rückmeldung zur Eignung für das Studium und den Beruf der Sozialen Arbeit
Voraussetzungen für die Anerkennung
- Die Erfahrung verschafft einen vertiefenden Einblick in die Aufgaben, Methoden und Arbeitsweisen der Sozialen Arbeit und erfolgt in der gleichen Organisation der Sozialen Arbeit.
- Praxistätigkeiten, die hauptsächlich pflegerisch ausgerichtet sind (z. B. in Krankenhäusern oder Altenpflegeheimen), als schulische Unterstützung von Lehrpersonen im Schulunterricht in Regelklassen angelegt sind sowie Tätigkeiten in Kindertagesstätten, gelten nicht als typische Handlungsfelder der Sozialen Arbeit und können in der Regel nicht als spezifische Arbeitswelterfahrung angerechnet werden.
- Die Studienanwärter und Studienanwärterinnen werden von diplomierten Sozialarbeitenden oder diplomierten Sozialpädagoginnen und -pädagogen (HF/FH) angeleitet, welche am Ende zur Arbeitswelterfahrung eine Bewertung gemäss den Vorgaben der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW verfassen. Die Anleitung versteht sich als Einführung in die praktische Arbeit, als kontinuierliche Begleitung in der täglichen Arbeit und als Reflexion der Erfahrungen.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten im Praxisfeld der Sozialen Arbeit werden im Einzelfall geprüft und müssen mit einem Sozialzeitausweis belegt werden. Allfällige weitere Äquivalenzen werden im Einzelfall geprüft.
- Die abgeschlossene Arbeitswelterfahrung darf nicht mehr als zehn Jahre zurück liegen.
- Die Arbeitswelterfahrung muss mit «geeignet» beurteilt sein.
Download Formular Bewertung der Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit durch die Praxisorganisation
Allgemeine Arbeitswelterfahrung
Um einen Studienplatz zu erhalten, ist zusätzlich zur spezifischen Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit der Nachweis einer allgemeinen beruflichen Tätigkeit zu erbringen. Diese muss mit einem Stellenpensum von mindestens 50 Prozent erbracht werden und durch entsprechende Arbeitsbestätigungen/-zeugnisse nachgewiesen werden. Diese allgemeine Arbeitswelterfahrung muss spätestens einen Monat vor Studienbeginn abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.
Beispiele für die Zusammensetzung der spezifischen und allgemeinen Arbeitswelterfahrung
- 40 Prozent während 7.5 Monaten spezifisch + 50 Prozent während 4.5 Monaten allgemein
- 50 Prozent während 6.0 Monaten spezifisch + 50 Prozent während 6.0 Monaten allgemein
- 60 Prozent während 5.0 Monaten spezifisch + 50 Prozent während 7.0 Monaten allgemein
Der Nachweis der erfolgreich und vollständig absolvierten Arbeitswelterfahrung im Berufsfeld der Sozialen Arbeit muss bei der Anmeldung zum Zulassungsverfahren vorgelegt werden. Die vollständig absolvierte einjährige Arbeitswelterfahrung muss bis spätestens einen Monat vor Studienbeginn nachgewiesen werden.
Bei Unklarheiten bzgl. der Anerkennung der Arbeitswelterfahrung können Sie Ihr Arbeitszeugnis zur Prüfung an aW5mby5zdHVkaWVyZW5kZW5iZXJhdHVuZy5oc2FAZmhudy5jaA== senden.
Das Online-Selbst-Assessment ermöglicht es Ihnen, Ihre Studienmotivation sowie Ihre persönlichen Voraussetzungen für das Studium und eine spätere professionelle Tätigkeit in Praxisfeldern der Sozialen Arbeit zu überprüfen. Es umfasst Ihre (Selbst-)Einschätzungen zu folgenden Themen:
- Studienerwartungen
- individuelle Sozial- und Selbstkompetenzen
- Textverständnis
Sie erhalten auf Basis Ihrer Ergebnisse Rückmeldungen und weiterführende Hinweise, mit denen Sie Ihren Studienentscheid überprüfen und schärfen können.
Sämtliche Ergebnisse verbleiben bei Ihnen. Sie dienen der eigenen Reflexion und haben keinen Einfluss auf die Selektion durch die Hochschule.
Am Ende der Durchführung steht ein Teilnahmezertifikat (ohne Ergebnisdarstellung) zum Download zur Verfügung. Das Teilnahmezertifikat muss dem Bewerbungsdossier beigelegt werden.
zum Online-Selbst-Assessment der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Unser Zulassungs- und Aufnahmeverfahren beinhaltet die folgenden Schritte:
Besuch Info-Anlass
Info-Anlässe finden regelmässig statt. Der Besuch ist obligatorisch. Sie können sich jedoch bereits vorher für das Studium bewerben, sobald Sie sich zu einem Info-Anlass angemeldet haben und alle anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Für die Anmeldung zur Studienform «Freiform» ist der Besuch eines zweiten Anlasses (Orientierungsworkshop) obligatorisch.
Eignungsabklärung durch qualifizierte Arbeitswelterfahrung und Online-Selbst-Assessment
Die Eignungsabklärung umfasst die Teilnahme am Online-Selbst-Assessment der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (OSA HSA) sowie die erfolgreich absolvierte Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit. Das Teilnahmezertifikat zum Online-Selbst-Assessment sowie das mit «geeignet» beurteilte Formular zur Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit sind dem Bewerbungsdossier beizulegen.
Anmeldung mit vollständigem Online-Bewerbungsdossier
Sie können sich bis 20. Juni jederzeit für das jeweils kommende Studienjahr anmelden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Zulassungsentscheid
Die Aufnahmekommission entscheidet über die Zulassung zum Studium auf der Grundlage des geprüften vollständigen Bewerbungsdossiers. Wer keinen Studienplatz erhält, kann sich frühestens nach einem Jahr ein zweites Mal bewerben.
Stellen Sie für die Online-Anmeldung folgende Unterlagen in elektronischer Form bereit:
- Passfoto zur Erstellung des Studierendenausweises
- Studienberechtigungsausweis: Abschlusszeugnis/Diplom, Fähigkeitsausweis
- Arbeitszeugnis und Bewertungsformular der Arbeitswelterfahrung im Feld der Sozialen Arbeit
- Arbeitszeugnis(se) der allgemeinen Arbeitswelterfahrung (falls bereits vorhanden oder spätestens einen Monat vor Studienbeginn)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Teilnahmezertifikat Online-Selbst-Assessment der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW (OSA HSA)
- Personen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen: Deutsch-Zertifikat C1 (oder ein in deutscher Sprache erworbener Studienberechtigungsausweis)
- Exmatrikulationsbestätigung einer früher besuchten Fachhochschule/Päd. Hochschule/Universität
- Zusicherung Praxisausbildungsstelle für die Studienbegleitende Praxisausbildung (falls bereits vorhanden oder spätestens bis 20. Juni für das kommende Studienjahr)
Sie können sich spätestens bis 20. Juni für das kommende Studienjahr anmelden, wenn Sie zu einem Info-Anlass angemeldet sind und alle anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Einmalig | |
Anmeldung Zulassungs- und Aufnahmeverfahren | CHF 200 |
Diplom | CHF 300 |
Pro Semester | |
Semester(1) | CHF 700 |
Beurlaubung | CHF 100 |
Materialien und Lizenzen | CHF 100 |
Studierendenorganisation | CHF 10 |
(1) Studierende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in einem Schweizer Kanton oder im Fürstentum Liechtenstein sowie für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Andere Studierende erkundigen sich bitte bei der Ausbildungsadministration über die aktuellen Beiträge.
Die Gebühren sind auch bei einer Abmeldung nach Einreichung des Bewerbungsdossiers zu bezahlen. Weitere Informationen:
Vorbehaltlich freier Plätze in den Modulen können interessierte Personen mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen als Gasthörende aufgenommen werden.
Kontakt
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Fragen zur Studienorganisation
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Fragen zum Zulassungs- und Aufnahmeverfahren und zur Anmeldung
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